Die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und die damit verbundenen COVID-19-Erkrankungen haben erhebliche Folgen für die Pflege älterer Menschen. Professionell Pflegende in ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen stehen vor einer außergewöhnlich herausfordernden Situation: für die Sicherheit der pflegebedürftigen Menschen und deren Lebensqualität zu sorgen und sich selbst bestmöglich vor dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen.
Auf dieser Seite stellen wir Informationen für professionell Pflegende zusammen.
Pflegende Angehörige finden auf unserem Internetportal Prävention in der Pflege Informationen und Tipps zum Schutz vor dem Corona-Virus: Zu den Tipps für pflegende Angehörige
Sie können uns hier Ihre Fragen oder Erfahrungen im Umgang mit Corona in ambulanten Diensten oder der stationären Langzeitpflege schreiben: krisenerfahrung@zqp.de
Corona-Viren gehören zu einer Gruppe von Viren mit ähnlichen Eigenschaften. Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 ist im Dezember 2019 erstmalig in China aufgetreten und breitet sich seitdem weltweit aus. SARS steht für Severe Acute Respiratory Syndrome, d. h. Schweres Akutes Atemwegs-Syndrom. Die Erkrankung, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, heißt COVID-19, Corona Virus Disease 2019. Zum Jahresende 2020 wurden erstmals neue Varianten des Virus bei Menschen in mehreren Ländern, u. a. in Deutschland, nachgewiesen. Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Ansteckungsfähigkeit höher ist als die des bisher bekannten Corona-Virus.
Einen Steckbrief zu SARS-CoV-2 finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI): RKI | Steckbrief
Informationen zu SARS-CoV-2-Virusvarianten sind ebenfalls auf der Seite des RKI verfügbar: RKI | Virusvarianten
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über Tröpfchen beim Atmen, Husten, Niesen und Sprechen und in der Luft schwebende kleinste Tröpfchenkerne (Aerosole) von Mensch zu Mensch übertragen. Ansteckungen sind auch dann möglich, wenn die infizierte Person keine Krankheitszeichen hat.
Eine Übertragung über die Hände ist möglich. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass SARS-CoV-2-Erreger über Gegenstände wie ein Türklinke übertragen werden (Schmier- oder auch Kontaktinfektion).
Blut, Urin und Stuhl von COVID-19 Infizierten gelten als nicht ansteckend. Laut dem Robert Koch-Institut sind im medizinischen Bereich alle potentiellen Übertragungswege von Bedeutung.
Ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht bei allen Aerosol-produzierenden Vorgängen, wie Intubation, Bronchoskopie sowie bei zahnärztlichen Behandlungen.
Weitere Informationen zur Übertragung des Virus finden Sie hier:
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Eine Infektion mit SARS-CoV-2 verläuft bei den meisten Menschen mild oder sogar ganz unbemerkt. Doch erkranken auch viele Menschen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. In einer Reihe von Fällen ist dabei intensivmedizinische Versorgung, zum Teil mit Beatmungsgerät, notwendig. Medizinische Behandlungen sind bei einem schweren Krankheitsverlauf komplex und langwierig. Im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung versterben überproportional viele über 80-jährige Menschen.
Ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben Personen mit zunehmendem Alter ab 50/60 Jahren und Personen mit Vorbelastungen, z. B.
Kommen mehrere Faktoren zusammen, erhöht sich das Risiko, schwer zu erkranken. Dies trifft oft auf ältere pflegebedürftige Menschen zu. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen kommt hinzu, dass der enge Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung die Ausbreitung des Virus und damit die Infektion begünstigt.
Schwere Verläufe treten in selteneren Fällen auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankungen und auch bei jungen Menschen auf. Gleichzeitig erkranken infizierte Risikopatientinnen und -patienten nicht zwangsläufig schwer.
Neben dem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bis hin zum Tod besteht die Gefahr für Komplikationen und Folgeerkrankungen. Nicht nur die Atemwege, sondern auch andere Bereiche, wie der Verdauungstrakt, die Niere, der Herzmuskel oder das Nervensystem können beteiligt sein.
Informationen zum Krankheitsverlauf bietet der Ständige Arbeitskreis Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Robert Koch-Institut (STAKOB): STAKOB | Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19
Über Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf informiert das RKI auf dieser Webseite: RKI | Risikogruppen
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Zur medizinischen Behandlung bei COVID-19-Erkrankungen gibt es Erfahrungen und Empfehlungen. Aktuelle Hinweise hierzu veröffentlicht der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Robert Koch-Institut (STAKOB): STAKOB | Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19
Zudem bietet das RKI eine Übersicht mir Verlinkung zu Publikationen mit Therapiehinweisen zu COVID-19.
Zur medizinischen Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen gibt es einen von Geriatern erstellten Leitfaden.
GEÄNDERT am 12. März 2021
Das Virus SARS-CoV-2 hat sich innerhalb kurzer Zeit weltweit ausgebreitet. Seither nimmt die Anzahl der Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, weltweit und auch in Deutschland, weiterhin stark zu. Auch die Zahl der auf Intensivstationen behandelten Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2- Infektion sowie die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 sind im Verlauf der Pandemie deutlich angestiegen.
Eine Übersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu den tagesaktuellen Fallzahlen der gemeldeten COVID-19 Erkrankungen in Deutschland ist hier zugänglich: RKI | Fallzahlen in Deutschland
Zudem stellt das RKI die gemeldeten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland dar: RKI | COVID-19 Dashboard
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Wer sich gegen COVID-19 impfen lässt, kann sich vor einer COVID-19 Erkrankung schützen. Gleichzeitig trägt die Impfung dazu dabei, die Ausbreitung der Pandemie zu begrenzen. Wenn ein Großteil der Bevölkerung gegen das Virus immun ist, ist das Risiko schwerer COVID-19 Erkrankungen sehr stark reduziert – und die derzeitigen Kontaktbeschränkungen können allmählich gelockert werden.
Seit Ende Dezember 2020 wird hierzulande geimpft. Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen. Das staatliche Paul-Ehrlich-Institut ist u. a. für die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes verantwortlich.
Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos für die Bevölkerung zugänglich. Anspruchsberechtigt sind alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich hier längerfristig oder regelmäßig dort aufhalten.
Allerdings kann sich derzeit nicht jeder und jede impfen lassen, der oder die das möchte: Weil in Deutschland Impfdosen noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen, werden sie zunächst nur besonders gefährdeten Personengruppen angeboten. Dazu gehören unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Personen ab 80 Jahren und Gesundheitspersonal mit Ansteckungsrisiko. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) festgelegt. Diese orientiert sich an den Impfempfehlungen der STIKO.
Informationen des BMG zur COVID-19-Impfung finden Sie hier: BMG | FAQ COVID-19-Impfung
Antworten des RKI auf häufige Fragen zur COVID-19-Impfung finden Sie hier: RKI | FAQ COVID-19-Impfung
Die BZgA beantwortet häufige Fragen zur COVID-19-Impfung auf dieser Webseite: BZgA | FAQ COVID-19-Impfung
Informationen zum nächstgelegenen Impfzentrum, zu mobilen Impfteams für Pflegeheime und zur Terminvergabe gibt es auf der Webseite des jeweiligen Bundeslandes.
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Die Inkubationszeit von COVID-19 beträgt nach bisherigen Erkenntnissen bis zu 14 Tage, im Mittel 5 bis 6 Tage.
Das Symptombild der COVID-19-Erkrankung ist unspezifisch. Aktuelle Daten weisen auf typische Anzeichen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und oder Geschmackssinns sowie Atemprobleme wie Kurzatmigkeit oder Luftnot bzw. Lungenentzündung hin. Die Symptome könne einzeln oder zusammen auftreten. Zudem sind andere Symptome möglich, z. B. Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Durchfall, Somnolenz.
Im Verlauf der Erkrankung kann es typischerweise etwa 7 bis 10 Tage nach Symptombeginn zu einer Verschlechterung kommen, die mit Sauerstoffmangel im Blut (Hypoxämie) und/oder Luftnot (Dyspnoe) einhergehen kann.
Informationen zur Diagnostik von COVID-19 erstellt der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Robert Koch-Institut (STAKOB): STAKOB | Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19
GEÄNDERT am 12. März 2021
Den Anspruch auf einen Coronavirus-Test regelt die Coronavirus-Testverordnung. Wer getestet werden soll, beschreiben die nationale Teststrategie und die Testkriterien des Robert Koch-Instituts (RKI). Auf dieser Basis wird entschieden, wer getestet wird und welcher Test angezeigt ist. Aktuelle Informationen sowie die Testverordnung finden Sie hier: BMG | Nationale Teststrategie
Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen zur Testpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die Informationen über regionale Regelungen zur Testpflicht finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer oder können Sie bei den örtlichen Gesundheitsämtern erfragen.
Die Coronavirus-Testverordnung sieht vor, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Arztpraxen, Dialysezentren sowie Einrichtungen zur Rehabilitation, für Menschen mit Behinderungen und für ambulante Operationen Antigen-Tests selbst beschaffen und durchführen. Dafür ist ein einrichtungsbezogenes Testkonzept zu erstellen und dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darin legen die Einrichtungen u. a. fest, wer wie oft getestet wird. Eine Hilfestellung zur Erstellung eines solchen Konzepts bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Eine Liste mit entsprechend erstattungsfähigen Antigentests hält das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit vor. Sach- und Laborkosten werden gemäß der Coronavirus-Testverordnung erstattet.
Seit Anfang März hat in Deutschland jeder Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche in einer lokalen Teststelle. Seit Ende Februar gibt es zudem in Deutschland zugelassene Schnelltests, die z.B. in Apotheken und im Handel erhältlich sind.
Informationen über örtliche Teststellen sowie regionale Regelungen zur Testpflicht finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer oder können Sie bei den zuständigen Gesundheitsämtern erfragen.
Allgemeine Informationen zum Testen finden Sie auf der Webseite des BMG: BMG | Informationen um Testen
Zudem bietet das BMG Antworten zu Schnell- und Selbstests zum Nachweis von SARS-CoV-2: BMG | FAQ Schnelltests
GEÄNDERT am 12. März 2021
Derzeit werden zwei verschiedene Testverfahren auf eine akute SARS-CoV-2-Infektion angewendet: der PCR-Test und der Antigen-Test.
Der PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) reagiert sensibel auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 und liefert spezifische Ergebnisse. Bei einem PCR-Test wird die Diagnose COVID-19 durch Nachweis des Erbmaterials des Virus mittels Laboruntersuchung festgestellt. Die Probenentnahme erfolgt durch Fachpersonal. Die Auswertung dauert mehrere Stunden und kann nur in Laboren durchgeführt werden.
Bei einem Antigen-Test können Proteine des Virus nachgewiesen werden. Ein Antigen-Test liefert schnelle Ergebnisse und kann direkt vor Ort ohne Labor durchgeführt werden. Er reagiert jedoch weniger sensibel und spezifisch als die PCR-Tests. Ein positiver Antigen-Test muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Antigen-Tests werden vor allem angewandt, um eine rasche Einschätzung zu erhalten, ob eine Infektion vorliegt. Sie dienen vor allem dazu, die unbemerkte Verbreitung des Coronavirus zu verhüten und um Risikogruppen besser vor einer Ansteckung zu schützen.
Bei beiden Testverfahren sind die Proben aus den oberen Atemwegen als Nasopharynx-Abstrich oder Oropharynx-Abstrich zu entnehmen.
Ausführliche Informationen zum Testverfahren bietet das Robert Koch-Institut auf dieser Webseite: RKI | Testverfahren
Auch kann das jeweilige Labor Auskunft darüber geben, was bei der Probenentnahme und beim Umgang mit den Proben zu beachten ist.
Informationen zur Diagnostik von COVID-19 erstellt der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Robert Koch-Institut (STAKOB): STAKOB | Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19
Informationen zu Antigen-Schnelltests und Laien-Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2 erhalten Sie auf der Webseite des BMG: BMG | FAQ Schnelltests
GEÄNDERT am 12. März 2021
Stationäre Einrichtungen und Pflegedienste müssen festlegen, wie professionell Pflegende im Einzelnen vorgehen sollen, wenn sie eine SARS-CoV-2-Infektion bei einer pflegebedürftigen Person vermuten. Diese Regelungen müssen professionell Pflegende beachten.
Liegt eine solche Regelung nicht vor, sollten Pflegende ihre Vermutung zunächst der verantwortlichen Pflegefachperson sowie der Einrichtungsleitung mitteilen und sachlich anhand der Krankenbeobachtung begründen.
Bei Anzeichen für eine Infektion bei pflegebedürftigen Menschen ist der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin zeitnah zu informieren. Über weitere Maßnahmen entscheidet der Arzt/die Ärztin. Informationen über das ärztliche Vorgehen bei Verdachtsabklärungen stellt das Robert Koch-Institut zur Verfügung: RKI | Orientierungshilfe für Ärzte/Ärztinnen
Für praktische Fragen zum Infektionsschutz u. a. bei professionell versorgten pflegebedürftigen Menschen sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig. Die Adressen können Sie hier recherchieren: RKI | Recherchetool
GEÄNDERT am 12. März 2021
Professionell Pflegende können das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 bei der Pflege durch persönliche Hygiene-Maßnahmen reduzieren.
Das Wichtigste ist, Regeln der Basis-Hygiene einzuhalten.
Dies sollten professionell Pflegende jetzt unbedingt beachten:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt allgemeine Informationen zur Händehygiene zur Verfügung: Infektionsschutz.de | Hygienetipps
Ausführliche Informationen zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens bietet eine Publikation des Robert Koch-Instituts (RKI) RKI | Händehygiene
Tagesaktuelle Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Schutz und weiterer Schutzmasken bietet das RKI: RKI | Verwendung von Masken
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Mithilfe der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts (RKI) sollen Infektionswege besser nachvollziehbar und Infektionsketten unterbrochen werden. Die Verbreitung des Virus soll damit weiter verlangsamt werden. Je mehr Menschen diese App nutzen, desto effektiver funktioniert das Frühwarn-System.
Die App registriert dezentral, wenn wir uns in der Nähe anderer App-Nutzer aufhalten und informiert darüber, wenn wir Begegnungen mit nachweislich infizierten Personen hatten. Diese Daten werden für 14 Tage verschlüsselt und auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Falls man Begegnungen mit nachweislich infizierten Personen hatte, wird man von der App darüber informiert und erhält Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ist man nachweislich selbst an dem Virus erkrankt, kann man dies mit einen Zufallscode anonym in der App eintragen. Zudem kann das Testergebnis – nach Zustimmung des Nutzers – automatisch vom Labor an die Corona-Warn-App übermittelt werden.
Je mehr Menschen diese App nutzen, desto effektiver funktioniert das Frühwarn-System. Zudem wird der Prozess der Nachverfolgung von Infektionswegen erleichtert.
Download und Nutzung der App sind freiwillig und kostenlos; die Identität der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Privatsphäre sind maximal geschützt.
Derzeit ist die App in deutscher, englischer, türkischer, rumänischer, bulgarischer und polnischer Sprache verfügbar.
Die Corona-Warn-App wurde im Auftrag der Bundesregierung entwickelt.
Weitere Informationen und Zugang zum Download erhalten Sie auf der Seite des RKI sowie auf der Webseite der Bundesregierung.
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Professionell Pflegende sollen sich unverzüglich telefonisch an einen Arzt, eine Ärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117) sowie das zuständige Gesundheitsamt wenden, wenn sie
Das nächste Gesundheitsamt kann über die Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt werden: RKI | Recherchetool
Zudem ist der Arbeitgeber zeitnah zu informieren. Zu Möglichkeiten des Einsatzes von Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeeinrichtungen, die SARS-CoV-2-Kontakt hatten, hat das RKI eine Übersichtsgrafik erstellt: RKI | Management von Kontaktpersonen
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Bei einer vermuteten oder bestätigten SARS-CoV-2-Infektion einer pflegebedürftigen Person müssen professionell Pflegende besondere Schutzvorkehrungen einhalten. Das ist außerordentlich wichtig, um sich selbst und andere vor einer Übertragung des Virus zu schützen.
Laut Robert Koch-Institut (RKI) sollten neben einer strengen Basis-Hygiene unter anderem folgende Maßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Personen mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 umgesetzt werden:
Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 sind hier zugänglich: RKI | Hygienemaßnahmen
Tagesaktuelle Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Schutz-Masken und weiterer Schutzmasken bietet das RKI: RKI | Verwendung von Masken
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Grundsätzlich müssen beim Umgang mit Personen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben sind, die üblichen Maßnahmen der Basis-Hygiene eingehalten werden. Da keine belastbaren Daten zur Kontagiösität von Verstorbenen mit COVID-19 vorliegen, sind sie sicherheitshalber als kontagiös anzusehen. Der Tod an COVID-19 ist der Gesundheitsbehörde zu melden.
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hierzu: RKI | Empfehlungen Umgang mit COVID-19-Verstorbenen
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Weitere Informationen zur Prävention und zum Management von COVID-19 Erkrankungen in der stationären und ambulanten Pflege erhalten Sie auf diesen Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Angesichts der Maßnahmen zum Infektionsschutz ist es für Pflegeeinrichtungen und professionell Pflegende eine tägliche Herausforderung, das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern und individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Eine Handlungsorientierung, die fachliche und ethische Aspekte berücksichtigt, bietet die von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft herausgegebene S1 Leitlinie “Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie“
Eine Handreichung für Einrichtungen zur Umsetzung eines Konzepts, um Besuche von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung veröffentlicht: BMG | Handreichung Besuchskonzepte
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Während der Corona-Pandemie ist es für Pflegedienste und professionell Pflegende eine besondere Herausforderung, Sicherheit, Wohlbefinden und soziale Teilhabe der zu versorgenden Menschen zu fördern.
Eine Handlungsorientierung für ambulante Pflegedienste bietet die von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft herausgegebene S1 Leitlinie „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedürftigkeit im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie“
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Professionell Pflegende können pflegende Angehörige durch Information und Beratung zum Schutz vor einer Virus-Übertragung und im Umgang mit einer COVID-19 Erkrankung unterstützen. Information dazu bietet diese Infoseite: ZQP | Tipps für pflegende Angehörige
Das ZQP hat gemeinsam mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin untersucht, welchen Einfluss die SARS-CoV-2-Pandemie auf pflegende Angehörige hat. Die Studie zu pflegenden Angehörigen in der COVID-19-Krise finden Sie unter: www.zqp.de/corona-pflegende-angehoerige/
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Umfangreiche Informationen zu Fragen der Arbeitsorganisation und des -einsatzes, zum Arbeitsschutz und zu weiteren arbeitsrechtlichen Aspekten finden Sie auf der Webseite des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK).
Für ambulante Dienste und stationäre Pflegeeinrichtungen hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Arbeitsschutzstandard erstellt: BGW | Informationen zum Coronavirus
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Professionell Pflegende sind täglich erheblichen psychischen Belastungen und Stress ausgesetzt. Das kann durch die Pandemiesituation verstärkt werden. Um Entlastung zu finden, kann es hilfreich sein, über Erfahrungen, Erlebnisse und Nöte zu sprechen.
Für professionell Pflegende haben daher der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Bundespsychotherapeutenkammer ein kostenlos nutzbares Beratungsangebot eingerichtet. Während der Corona-Pandemie bieten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hierüber ehrenamtlich Telefonberatung für professionell Pflegende an.
Pflegende können über die folgende Internetplattform kurzfristig und bundesweit einen Beratungstermin buchen: DBfK | Psychotherapeutische Telefonhilfe
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet kostenlose telefonische professionelle Krisenberatung für Beschäftigte und bis zu fünf kostenfreie Krisen-Coaching-Einheiten speziell für Führungskräfte:
Eine wissenschaftliche Publikation mit Empfehlungen zur Reduktion von Stress und psychischer Belastung bei Gesundheitsfachkräften im Rahmen der COVID-19-Pandemie finden Sie hier: Empfehlungen zur Stressreduktion
Des Weiteren kann jeder das Beratungsangebot der Telefonseelsorge nutzen. Telefonnummer: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
GEÄNDERT am 1. April 2021
GEÄNDERT am 25. Februar 2021
Pflegende Angehörige in der COVID-19-Krise
Das ZQP hat gemeinsam mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin in einer Studie untersucht, welchen Einfluss die SARS-CoV-2-Pandemie bisher auf pflegende Angehörige und die häusliche Pflegesituation hat. Dafür wurden bundesweit 1.000 pflegende Angehörige zwischen 40 und 85 Jahren in Deutschland befragt, die seit mindestens sechs Monaten regelmäßig eine pflegebedürftige Person über 60 Jahre versorgen.
Zur Studie Pflegende Angehörige in der COVID-19-Krise
Stationäre Langezeitpflege und ambulante Dienste in der SARS-CoV-2-Pandemie
Das ZQP hat untersucht, in welchem Umfang Pflegende und Pflegebedürftige während der Pandemie zusätzliche Herausforderungen und Belastungen erleben. Dazu hat das ZQP zwei deutschlandweite Ad-hoc-Studien durchgeführt und 950 Expertinnen und Experten in Pflegeheimen und 1.000 Expertinnen und Experten in ambulanten Pflegediensten befragt.
Zur Studie Stationäre Langzeitpflege und ambulante Dienste in der SARS-CoV-2-Pandemie
Das ZQP dokumentiert anonymisiert und analysiert Erfahrungsberichte von Pflegenden zur Corona-Krise.
Schreiben Sie uns dazu einfach eine formlose E-Mail an krisenerfahrung@zqp.de
Diese E-Mail kann so lang oder kurz sein, wie Sie es für richtig halten und die Informationen enthalten, die Sie wichtig finden. Tippfehler sind kein Problem.
Der Inhalt Ihrer E-Mail wird anonymisiert gespeichert und die E-Mail anschließend gelöscht. Personenbezogene Daten von Ihnen verbleiben bei uns somit nicht.
Bitte übermitteln Sie uns keine personenbezogenen Daten Dritter – also z. B. Name, Adresse oder gar Gesundheitsdaten von einer anderen Person.
Individuelle Beratung kann über die E-Mail-Adresse leider nicht erfolgen; wir können für Sie auch leider keine konkreten Probleme vor Ort lösen.
Bitte schreiben Sie uns gerne zu Ihrer Schilderung, in welcher Art Einrichtung Sie arbeiten, was für eine Ausbildung Sie haben und wie lange Sie schon in Ihrem Beruf arbeiten.
Bitte schreiben Sie uns gerne zu Ihrer Schilderung, ob Sie mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben, wie lange Sie diese schon pflegen, ob Sie Unterstützung, z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst haben und ob Sie neben der Pflegeaufgabe erwerbstätig sind.