20. Oktober 2011
Ergebnis einer Umfrage der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): Nur jedes fünfte, mittelständische Unternehmen kennt das aktuelle Pflegezeitgesetz.
Im Bundestag finden heute die zweite und dritte Lesung des geplanten Gesetzes zur Familienpflegezeit statt. Es soll berufstätigen Pflegenden eine Arbeitszeitreduzierung um bis zu 50 % bei 75 % Gehalt für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ermöglichen. Obwohl die Regelungen zum Jahresbeginn in Kraft treten sollen, ist das seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz in vielen deutschen Betrieben noch weithin unbekannt. Dies ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage in mittelständischen Unternehmen im Auftrag der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege. Nur jeder fünfte Mittelständler ist mit den Inhalten des aktuellen Gesetzes vertraut. Nicht einmal zehn Prozent der befragen Unternehmen gaben an, dass die Pflegeauszeit im vergangenen Jahr von ihren Mitarbeitern genutzt wurde.
„Unsere Umfrage zeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, im Gegensatz zur Kindererziehung, noch nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Erwerbstätige pflegende Angehörige müssen entlastet werden. Dazu müssen die Akzeptanz und das Wissen um die konkreten Lösungsangebote im Arbeitsumfeld steigen“, so Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Das aktuelle Pflegezeitgesetz, welches eine bis zu sechsmonatige Auszeit ohne Lohnfortzahlung beinhaltet, wird von den befragten Unternehmen mehrheitlich kritisch gesehen. So geben insgesamt 62 % der befragten Personalentscheider an, Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu haben. Dabei wird als größtes Problem der Ausfall von Fach- und Führungskräften genannt.
Auch der neue Gesetzentwurf wird von den deutschen Unternehmen skeptisch aufgenommen. Jeder zweite Betrieb äußert Bedenken gegenüber dem aktuellen Entwurf. Dabei spielt nicht nur der Mehrbedarf an qualifiziertem Personal, sondern auch das komplette Ausfallrisiko von Mitarbeitern nach Ablauf der Pflegezeit eine Rolle. Für eine gesetzliche Verankerung spricht sich die überwiegende Mehrheit der Befragten aus. Allerdings ist im neuen Entwurf kein Rechtsanspruch wie im aktuellen Gesetz vorgesehen, sondern nur individuelle Absprachen möglich.
Aber nicht nur auf Unternehmensseite ist die aktuelle Rechtsprechung unbekannt. Auch auf Arbeitnehmerseite besteht ein Informationsdefizit. Weitere Umfragen zeigen, dass nur jeder zweite Ratsuchende das Pflegezeitgesetz kennt. Nur 11 Prozent der befragten Männer würden für die Angehörigenpflege aus dem Beruf aussteigen.
Hintergrund zur Umfrage
Zu den Einstellungen von Unternehmen zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ sowie zu der aktuellen Gesetzeslage existieren bis dato nur wenige Untersuchungen. Im Zuge des aktuellen Gesetzentwurfes zum Familienpflegegesetz, welches Anfang 2012 in Kraft treten soll, hat die Stiftung ZQP im August dieses Jahres in Zusammenarbeit mit der forsa GmbH eine repräsentative Befragung in mittelständischen Unternehmen in Deutschland (>50 Mitarbeiter) durchgeführt. Befragt wurden Entscheider aus dem Personalbereich in bundesweit insgesamt 202 Unternehmen mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI). Ziel der Befragung war es, die Einstellung der Unternehmen zum Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung (Pflegezeitgesetz von 2008) und dem Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit zu erfassen.
Über 1,5 Millionen Pflegebedürftige und damit etwa 70 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden im häuslichen Umfeld gepflegt. Auf die häusliche Pflege entfallen pro Woche durchschnittlich 37 Stunden. Doch die Betreuung von Familienangehörigen ist nicht nur aufwendig, sondern auch teuer – vor allem wenn die Pflegenden dafür auf Gehalt verzichten müssen. Für viele Berufstätige ist die Pflegeauszeit daher nur machbar, wenn der Staat oder Arbeitgeber sie unterstützen. Einen Verdienstausfall können sie sich nicht leisten.