Jeder Mensch in Deutschland hat einen Anspruch auf eine gute pflegerische Versorgung. Diese – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des bereits bestehenden Mangels an Pflegefachpersonen – sicherzustellen, ist aktuell eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Pflegequalität beeinflusst die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen: denn mit der Pflegequalität eng verbunden sind Aspekte der Lebensqualität, wie Gesundheit und Wohlbefinden sowie Sicherheit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Person. Nicht zuletzt ist deshalb die Qualität der Pflege für sie hoch bedeutsam.
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) will zu einem gelingenden Pflegeprozess für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige beitragen. Eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Pflegequalität ist, das Qualitätsverständnis sowie den Rahmen für die Bestimmung der Qualität festzulegen.
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Einen Rahmen für das Verständnis guter Pflegequalität des ZQP stellt die deutsche Pflege-Charta dar. Gute Qualität in der Pflege bedeutet, dass die Bedarfe und Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt der pflegerischen Versorgung stehen. Bei der Ausgestaltung des Pflegeprozesses sollen das Lebensumfeld und die Gewohnheiten des pflegebedürftigen Menschen sowie die verfügbaren Ressourcen berücksichtigt werden.
Professionelle Pflege muss dem aktuellen Stand pflegerischen und medizinischen Wissens entsprechen und auf Grundlage professionell entwickelter Qualitätsinstrumente wie Expertenstandards, Leitlinien oder Rahmenempfehlungen erfolgen.
Maßgebliches Qualitätsziel ist jedoch die Perspektive, also die Qualitätserwartung, der pflegebedürftigen Person. Diese Erwartung hängt von einer Reihe von individuellen Faktoren ab: von deren Bedürfnissen und Werten, dem sozialen Umfeld, den verfügbaren Hilfenetzen, den rechtlichen Möglichkeiten, dem Informationsstand über Hilfeangebote und den finanziellen Mitteln.
Die Qualität der Pflege steht wiederum im unmittelbaren Zusammenhang mit verfügbaren Ressourcen, etwa der Zeit, der Motivation, dem Wissen und Können sowie der sozialen und kommunikativen Kompetenz der Pflegenden. Ausgangspunkt für die Herstellung der Qualität ist das Aushandlungsgeschehen zwischen der pflegebedürftigen Person und den Pflegenden über das, was der pflegebedürftigen Person bedeutsam ist und wie dies erreicht werden kann.
In einem koordinierten und respektvollen Austausch sollten alle an der Pflege beteiligten Akteure unterschiedliche Ziele, Aufgaben, Kompetenzen, verfügbare Mittel und Möglichkeiten so miteinander vereinbaren, dass den Bedarfen, Bedürfnissen und Erwartungen der pflegebedürftigen Person entsprochen wird. Dabei müssen die Ergebnisse der Aushandlungsprozesse nicht deckungsgleich mit fachlichen Empfehlungen oder Standards sein.
Oftmals findet die Pflege in einem Versorgungsmix aus unterschiedlichen Akteuren statt: Neben den Angehörigen und anderen nahestehenden Bezugspersonen zählen dazu Pflegefachpersonen, Ärzte und Ärztinnen sowie weitere gesundheitsbezogene Dienstleister, etwa Physiotherapeuten und -therapeutinnen oder ehrenamtlich Helfende. Auch Kranken‐ und Pflegekassen sowie Behörden nehmen im Versorgungsprozess eine wichtige Rolle ein. Die Versorgungsqualität steht zudem im unmittelbaren Zusammenhang mit den strukturellen Rahmenbedingungen, wie den verfügbaren Ressourcen auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene.
Die Qualität der Pflege wird demzufolge in einem komplexen Beziehungs- und Leistungsgeflecht hergestellt und von den verschiedenen Perspektiven geprägt. Sie ist nicht als statischer Wert zu verstehen, sondern bezieht sich vielmehr auf das Maß der Übereinstimmung zwischen diesen drei Aspekten:
Möglich ist, dass die Einstellungen und Zielsetzungen der an der Versorgung beteiligten Akteure sowie die strukturellen Rahmenbedingungen deutlich voneinander und auch von den Bedürfnissen und Erwartungen der pflegebedürftigen Menschen abweichen.
Pflegequalität aus Sicht des ZQP
Die Grundlagen für die Definition guter Pflege sind in verschiedenen ethischen, fachlichen und rechtlichen Dokumenten zu finden.
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta) erläutert konkret die Rechte pflegebedürftiger Menschen. Die Rechte beziehen sich zum Beispiel auf Selbstbestimmung, Sicherheit und Respekt. Die Pflege-Charta dient als Leitfaden für die Umsetzung guter pflegerischer Versorgung. Sie wurde von Vertretern und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Praxis und Wissenschaft erarbeitet. Herausgeber sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Zur Pflege-Charta
Das ZQP hat in Kooperation mit dem BMFSFJ ein multimediales Informations- und Schulungspaket zur Pflege-Charta erstellt. Alle Materialien sind frei zugänglich.
Zum Arbeitsmaterial zur Pflege-Charta
Der internationale Ethikkodex des „International Council of Nurses“ (ICN) richtet sich an professionell Pflegende. Er erläutert unter anderem, nach welchen Werten sie handeln sollen. Das betrifft zum Beispiel das Verhalten gegenüber pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Der Kodex beschreibt vier grundlegende Aufgaben von Pflegenden:
In Deutschland wird er vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) verbreitet.
In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es Berufsordnungen für professionell Pflegende. Darin werden unter anderem allgemeine Grundsätze sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten der professionell Pflegenden beschrieben. Zu diesen zählen beispielsweise, dass professionell Pflegende:
Leitlinien und Standards bündeln aktuelles Fachwissen. Sie dienen professionell Pflegenden als Richtschnur und unterstützen bei Entscheidungen. Dazu zählen zum Beispiel die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Daneben sieht das SGB XI Expertenstandards vor, die für alle Pflegeeinrichtungen unmittelbar rechtlich bindend sind (§ 113a SGB XI). Zu einzelnen Themen werden auch von Fachgesellschaften Leitlinien erarbeitet.
Das ZQP bietet eine kostenlose Übersicht zu internationalen, deutsch- und englischsprachigen pflegerischen Leitlinien und Standards.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur pflegerischen Versorgungsqualität sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert.
Das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) enthält die wichtigsten gesetzlichen Mindestbestimmungen zur Pflege. Darin sind zum Beispiel fachliche Leistungen und Zuständigkeiten geregelt. Auch Maßstäbe zur Qualitätssicherung und -überprüfung sowie zum Schutz pflegebedürftiger Menschen sind festgelegt.
Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) umfasst alle Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier ist festgelegt, dass alle Leistungen dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechen müssen.
Damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einschätzen können, ob die professionelle Pflege angemessen ist und was Sie erwarten können, bedarf es einer fundierten und verständlichen Qualitätsdarstellung.
Pflegequalität ist jedoch aufgrund der Komplexität nicht allein über messbare Kenngrößen erfassbar und darstellbar. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Ansatz Qualität zu messen und diese darzustellen per se aussichtslos wäre. Im Fachdiskurs wird Qualität oft in folgende Dimensionen unterteilt: Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Diese Gliederungssystematik spiegelt zwar nur einen Teil des komplexen Konstrukts wider, ermöglicht jedoch eine Operationalisierung des Qualitätsbegriffs.
Zur Sicherstellung und Kontrolle der Pflegequalität sind in Deutschland interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgesehen. Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen über ein internes Qualitätsmanagement verfügen, welches für die Umsetzung solcher Maßnahmen sorgt. Dazu zählen beispielsweise die systematische Pflegedokumentation, Pflegeaudits und regelmäßige Fortbildungen. Zudem sind sie gesetzlich verpflichtet, aktiv an den externen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung (QPP) mitzuwirken.
Im Herbst 2019 gab es eine grundlegende Veränderung im Prüfsystem zur Messung und Beurteilung von Pflegequalität. Seitdem werden einem ersten Schritt vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen mit einem neuen Prüfverfahren bewertet. Auch in der ambulanten, Kurzzeit- und teilstationären Pflege erfolgen künftig Qualitätsprüfungen nach einem neuen Verfahren. Im Mittelpunkt der externen Prüfungen stehen die sogenannten Qualitätsaspekte. Zusätzlich erheben vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen selbst Daten zur Pflegequalität, die von einer externen Datenauswertungsstelle (DAS) geprüft und in Bezug zu den Daten aller Heime bundesweit gesetzt werden.
Im Zuge der Umstellung des Prüfsystems zur Messung und Beurteilung von Pflegequalität wurde die Qualitätsdarstellung ebenfalls neu konzipiert. Die vorherige Darstellung anhand der sogenannten Pflegenoten war hinsichtlich ihrer Aussagekraft stark umstritten und für Verbraucher und Verbraucherinnen teilweise irreführend. Die neue Darstellung beinhaltet keine Gesamtnote mehr, sondern eine Vielzahl an Informationen zur Pflegequalität. Mithilfe eines Punktesystems wird dargestellt, wie die Einrichtung im Durchschnitt – positiv oder negativ – liegt. Nach der endgültigen Umstellung der Prüfverfahren in der stationären und ambulanten Pflege muss geprüft werden, wie zuverlässig und aussagekräftig die Daten sind und inwieweit das neue System der Qualitätsdarstellung für Nutzerinnen und Nutzer verständlich und gut handhabbar ist.
In Deutschland gibt es zudem verschiedene Qualitätssiegel und Zertifikate, mit denen sich Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste die Umsetzung von bestimmten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, wie Anforderungen an die Hygiene, das Medikamenten- oder das Fehlermanagement, bescheinigen lassen können. Die Siegel und Zertifikate sind jedoch nicht vergleichbar, da Prüfverfahren und konkrete Prüfinhalte unterschiedlich und nicht immer transparent sind. Wissenschaftlich gesicherte und verlässliche Aussagen über die Qualität der Pflegeleistungen und -angebote können anhand dessen nicht getroffen werden.
Das ZQP hat in den vergangenen Jahren verschiedene Beiträge zum Thema Pflegequalität vorgelegt. Diese finden Sie auf der ZQP-Webseite im Bereich Wissensangebot unter Analyse & Hintergrund und Ratgeber & Hilfe sowie im Bereich Projekte.