14. Januar 2015
ZQP fordert, die Qualitätsberichterstattung in der Pflege verbraucherorientiert weiterzuentwickeln
Berlin, 14. Januar 2015. Der Spitzenverband der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDS) und der GKV-Spitzenverband stellen heute den 4. Qualitätsbericht zur stationären und ambulanten Pflege in Deutschland vor. Der Bericht stellt die Auswertung der jährlichen Qualitätsprüfungen aller Heime und Pflegedienste durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung dar. Damit basiert der Bericht auf einer sehr breiten Datengrundlage und ist eine zentrale Informationsquelle zur Beurteilung der Qualität von professionellen Pflegeangeboten in Deutschland.
Aus Sicht der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet die aktuelle Qualitätsberichterstattung jedoch keine ausreichenden Informationen über die tatsächlich erbrachte Pflegequalität. Vor allem die Darstellung von Teilaspekten der Qualitätsprüfungen in Form der Pflegenoten schafft für den Verbraucher ungenügend Transparenz und ist daher nur bedingt nützlich.
Folgende Aspekte müssen aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden des ZQP, Dr. Ralf Suhr, beachtet werden, um den Nutzen der Qualitätsprüfungen und der Berichterstattung für Verbraucher zu erhöhen. Er führt dazu aus:
1. „Nach wie vor messen wir eher die Güte der Dokumentation als die Qualität der Pflege, die beim Menschen ankommt.“
2. „Es ist nicht belegt, ob die derzeitigen Prüfkriterien für Heime und Dienste überhaupt gute Pflegequalität abbilden.“
3. „Vor allem werden wichtige Aspekte von Pflegequalität zu wenig in der Qualitätsbewertung abgebildet. Insbesondere muss das Thema Sicherheitskultur stärker in den Fokus rücken. Das betrifft konkret den Umgang mit Fehlern bei der Medikation, der Ernährung, der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und den Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Gewalt.“
4. „Ziel muss es sein, transparent darzustellen, welche Qualität durch konkrete Tätigkeiten tatsächlich am Pflegebett ankommt. Dies beinhaltet auch die dringend notwendige Überarbeitung der Pflegenoten.“
5. „Für die Darstellung von Qualitätsbewertungen müssen Verbraucherrelevanz und leichte Verständlichkeit berücksichtigt werden. Deshalb müssen Verbrauchervertreter bei der Entwicklung von Wertungskriterien und Darstellungsart einbezogen werden.“
6. „Die Qualität in der ambulanten Pflege muss stärkere Beachtung finden und erfordert spezielle Bewertungssysteme. Ambulante Pflege ist durch andere Bedingungen gekennzeichnet als die Versorgung im Heim. So muss bei der Bewertung der Pflegequalität unter anderem berücksichtigt werden, dass hier verschiedene Akteure auf das Versorgungsgeschehen Einfluss nehmen.“