Alltagshilfen
Um trotz Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben, können Hilfen zur Bewältigung des Alltags organisiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Essen auf Rädern, Hausnotruf oder hauswirtschaftliche Hilfen.

Angebote für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige gibt es vielfältige Unterstützungsangebote, zum Beispiel Pflegekurse, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Kurzzeit-, Urlaubs- oder Verhinderungspflege. Beratungsstellen, die zur Pflege beraten, informieren darüber, welche Angebote es in der Nähe gibt und welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.

Ambulante und (teil-)stationäre Versorgung
Zur Organisation und Durchführung der Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten der ambulanten und (teil-)stationären Versorgung, zum Beispiel die häusliche Pflege durch Angehörige, die ambulante Pflege durch professionelle Pflegedienste oder eine Kombination aus beidem.

Betreuungsrecht
Für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, kann eine rechtliche Betreuung bestellt werden. Um vorab zu bestimmen, wie oder von wem in diesem Fall gehandelt werden soll, kann man eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellen.

Beschwerden
Pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf eine gute professionelle Pflege. Werden Mängel trotz Beschwerde gegenüber der stationären Einrichtung und dem ambulanten Pflegedienst nicht abgestellt, können sie sich an die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegeversicherung, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beziehungsweise den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. wenden. Ordnungsbehörden in den Bundesländern überwachen die Qualität der Pflege in stationären Einrichtungen. In einigen Bundesländern gibt es auch Ordnungsbehörden, die für ambulante Pflegedienste zuständig sind. Daneben existieren mancherorts kommunale Beschwerdestellen.

Demenz
Demenz ist der Oberbegriff für ein Symptombild einiger Krankheiten, die die Leistungsfähigkeit des Gehirns und somit geistige, emotionale und soziale Fähigkeiten beeinträchtigen. Demenz gehört zu den gerontopsychiatrische Erkrankungen.

Leistungen der Pflegeversicherung
Für die Finanzierung der Pflege können pflegebedürftige Menschen Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch beantragen, zum Beispiel für Pflegehilfsmittel, zur Wohnungsanpassung, zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei Demenz, und für die professionelle Pflege. Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht, wenn ein Pflegegrad ermittelt wurde.

Leistungen der Sozialhilfeträger
Mit der sogenannten Hilfe zur Pflege werden Menschen unterstützt, die ihre Pflege nicht selbst finanzieren können, weil kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen nicht ausreichen. Sie ist Teil der Sozialhilfe.

Pflegestützpunkt
Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) gibt es in fast allen Bundesländern. Sie werden von den Landespflegekassen eingerichtet. Hier erhalten hilfe- und pflegebedürftige Menschen und alle, die informell pflegen, Informationen zu allen Fragen rund um die Pflege und kostenlose, individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI).

Wohnungsanpassung
Um möglichst selbstständig zu Hause leben zu können, kann die Wohnung an die Bedürfnisse von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen angepasst werden. Dies können kleinere Maßnahmen wie Halte- und Stützgriffe sein und bis hin zu einem barrierefreien Umbau des Badezimmers reichen.

Wohnformen
Für Menschen, die nicht mehr allein zu Hause leben möchten oder können, gibt es zahlreiche Alternativen. Dazu gehören zum Beispiel das Betreute Wohnen, Wohnen mit Service, ambulant betreute Wohngemeinschaften oder stationäre Pflegeeinrichtungen.

Selbsthilfe
In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, die in der gleichen Situation sind, tauschen sich aus und unterstützen sich dadurch gegenseitig. Selbsthilfekontaktstellen zeigen den Weg zu passenden Gruppen in der Nähe, zum Beispiel für pflegende Angehörige oder Menschen mit beginnender Demenz.

Vorsorgeregelungen
Um für den Fall vorzusorgen, dass man sich wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr äußern oder entscheiden kann, kann man eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellen. Darin wird festgelegt, wie beziehungsweise von wem in bestimmten Fällen gehandelt werden soll.