12. November 2014

Sterbehilfe: Mehrheit der Deutschen fühlt sich schlecht informiert

Zentrum für Qualität in der Pflege fordert mehr Information und Beratung zur Palliativversorgung

Berlin, 12. November 2014. Der Bundestag will sich morgen in einer Debatte mit den Themen Legalisierung von organisierter Sterbehilfe und Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung befassen. Aus Sicht vieler Bundesbürger bedarf es in diesen Fragen einer deutlich besseren Aufklärung. Denn drei Viertel der Deutschen fühlen sich zu den Themen Palliativversorgung und Sterbehilfe nicht ausreichend informiert. Trotz dieses Informationsdefizits sprechen sich 77 Prozent grundsätzlich für das Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung von Menschen aus, die an einer unheilbar schweren Krankheit leiden. Das ergab eine bevölkerungsrepräsentative Forsa-Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

„Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass der Informationsbedarf der Bevölkerung zu den Themen Palliativversorgung und Sterbehilfe immens ist“, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende Dr. Ralf Suhr. Lediglich ein Viertel der Befragten fühlt sich sowohl hinsichtlich der Palliativversorgung als auch der Sterbehilfe gut oder sehr gut informiert. Dies gilt auch für Menschen, die Erfahrung bei der Sterbebegleitung haben. „Das Wissen über Angebote und Möglichkeiten der Palliativversorgung in Deutschland muss dringend verbessert werden.“ Denn umfassende Information und Aufklärung seien die Voraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen und eine bedürfnisorientierte Versorgung am Lebensende, so Suhr.

Obwohl der eigene Informationsstand zur Palliativversorgung von den Befragten allgemein als sehr gering eingeschätzt wird, glauben die meisten Deutschen, dass der Sterbewunsch eines leidenden Menschen durch eine gute palliative Versorgung gemindert werden kann. Rund zwei Drittel (65 Prozent) äußerten sich dazu positiv. Diese Anteile lagen bei Menschen mit Erfahrung in der Pflege oder der Sterbebegleitung sowie bei Berufstätigen im Bereich Medizin/Pflege noch deutlich höher (76 Prozent). Mit einer guten palliativen Begleitung könnten Symptome wie Schmerzen, Luftnot und Übelkeit in aller Regel gut kontrolliert werden, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende. Zudem relativiere sich oftmals der Wunsch eines schwerkranken Menschen zu sterben in der konkreten Situation und unter guter Symptomkontrolle. „Wir müssen daher die Möglichkeiten und die bestehenden Angebote der palliativen Versorgung in Deutschland weitaus stärker in den Mittelpunkt rücken, als es in der aktuellen Diskussion geschieht”, so Suhr.

Das ZQP hat die Deutschen auch zu den Folgen der Einführung eines Rechts auf Beihilfe zur Selbsttötung befragt: 36 Prozent gaben an, dass sich schwerkranke oder pflegebedürftige Menschen durch ein Recht auf Beihilfe zum Suizid eher gedrängt fühlen könnten, dieses auch in Anspruch zu nehmen. 74 Prozent sind der Meinung, dass Mediziner nicht gezwungen sein dürfen, sondern nach ihrem Gewissen entscheiden sollten, ob sie sich für eine Beihilfe zur Selbsttötung zur Verfügung stellen. Und 40 Prozent glauben, dass Organisationen und Vereine, die diese Beihilfe anbieten, dabei ein Eigeninteresse verfolgen.

Hintergrund

Befragungsmethode: In der anonymen Bevölkerungsumfrage wurden mittels einer repräsentativen Stichprobe Meinungen zu den Themenbereichen „Palliativversorgung und Sterbehilfe“ erfragt. Die Stichprobengröße beträgt 1.003 Befragte. Die Befragung wurde in der Zeit vom 15. bis 21. August 2014 durchgeführt. Die Grundgesamtheit bildete die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahre, repräsentiert in einem Panel (forsa.omninet) mit etwa 20.000 Personen.

Beihilfe zum Suizid: Unter Suizid versteht man die vorsätzliche Selbsttötung eines Menschen. Die Beihilfe hierzu ist in Deutschland prinzipiell straffrei, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Eine Hilfe kann beispielsweise darin bestehen, Mittel zu besorgen oder bereitzustellen, mit denen sich die Person, die sich selbst töten will, das Leben nehmen kann. Die Handlung, die zum Tode führt (in der Regel die Einnahme eines Medikamentes), muss selbst durchgeführt werden. Die Beihilfe zur Selbsttötung durch einen Arzt wird ärztlich assistierter Suizid genannt. Nach den Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern in Deutschland sollen oder dürfen Ärzte keine Beihilfe zum Suizid leisten.