Eine neue Ausgabe der ZQP-Kurzratgeberreihe EINBLICK vermittelt klar und übersichtlich, was man über Gewalt in der Pflege wissen muss und was zu tun ist, wenn man Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet.
01. September 2020
Eine neue Ausgabe der ZQP-Kurzratgeberreihe EINBLICK vermittelt klar und übersichtlich, was man über Gewalt in der Pflege wissen muss und was zu tun ist, wenn man Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet.
Berlin. 1. September 2020. Gewalt in der Pflege ist kein Einzelfall – pflegebedürftige Menschen müssen dringend vor ihr geschützt werden. Doch wie kann Gewalt aussehen und was kann man tun, wenn man sie beobachtet? Darüber informiert der neue EINBLICK „Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern“ des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Die Broschüre richtet sich an alle, die zum Schutz pflegebedürftiger Menschen beitragen können, zum Beispiel Angehörige, Bekannte, ehrenamtlich Helfende oder auch professionell Pflegende.
Die Folgen von Gewalt in der Pflege können für Betroffene schwerwiegend sein, so drohen Schäden für die körperliche oder psychische Gesundheit. Besonders fatal ist: Pflegebedürftige Menschen können sich häufig schlecht wehren oder auch gar nicht mitteilen, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind. Sie sind auf Hilfe von außen angewiesen – das ist nicht nur ein Thema für Fachleute. „Wer auch immer Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet, muss etwas tun. Darum haben wir einen Kurzratgeber entwickelt, der dabei helfen kann“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr.
Die Broschüre vermittelt unter anderem zehn zentrale Tipps. Dazu gehört, genau hinzuschauen und Anzeichen für mögliche Gewalt wahrzunehmen. Zum Beispiel können Kratzer, Platzwunden oder Abdrücke von Schnallen oder Gurten auf Gewalt hindeuten. Aber auch deutlich verändertes Verhalten der pflegebedürftigen Person kann ein entsprechendes Indiz sein – etwa wenn die Person plötzlich schreckhaft, scheu oder teilnahmslos wirkt. Auch Vernachlässigung ist Gewalt: Durch mangelhafte Pflege kann es unter anderem zu Flüssigkeitsmangel, Infektionen oder Druckgeschwüren kommen. Falls entsprechende Beobachtungen gemacht werden, sollte man die pflegebedürftige Person soweit möglich darauf ansprechen, um herauszufinden, was genau geschehen ist, und Hilfe anbieten. Darüber hinaus ist ein sachlicher und präziser Bericht an die Leitung der Einrichtung beziehungsweise des ambulanten Dienstes nötig. Vorsichtshalber sollten die Beobachtungen so genau wie möglich durch Notizen dokumentiert und bei körperlichen Verletzungen umgehend eine ärztliche Untersuchung angeregt werden. Zudem vermittelt die Broschüre, welche Beratungs- oder Beschwerdestellen genutzt werden können, wenn man Zeuge oder Betroffener von Gewalt in der Pflege geworden ist.
Der ZQP-Kurzratgeber hält darüber hinaus weitere Informationen bereit, die einen Verdachtsfall einordnen helfen. So klärt der EINBLICK beispielsweise auch darüber auf, welche unterschiedlichen Gewaltformen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen auftreten können. Denn: Gewalt in der Pflege fängt eben nicht erst beim Schlagen an, sondern bedeutet zum Beispiel auch, pflegebedürfte Menschen lange auf Hilfe warten zu lassen, sie zum Essen zu zwingen, anzuschreien oder zu beschämen.
„Gerade weil die Erscheinungsformen und die Folgen von Gewalt nicht immer eindeutig erkennbar sind, bedarf es mehr Aufklärung. Aber es ist eben auch Zivilcourage gefordert, wenn man Zeuge geworden ist“, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende. Nur so könnte das Schweigen gebrochen, Gewalt erkannt und vor allem vorgebeugt werden, so Suhr weiter.
Der ZQP-EINBLICK – Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern ist werbefrei. Kommerzielle Interessen werden damit nicht verfolgt. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen. Im Bestellbereich finden sich zudem weitere kostenfreie Publikationen zum Thema Gewalt in der Pflege sowie aus der ZQP-Ratgeber- und EINBLICK-Reihe.
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