Professionell Pflegende in Deutschland

Professionell Pflegende sind die größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitssystem und hoch bedeutsam für eine funktionale Versorgung. Auch ihre gesamtgesellschaftliche Relevanz wird immer deutlicher: Die Zahl hochaltriger Menschen mit vielfachen Gesundheitsproblemen und Pflegebedarf steigt. Gleichzeitig werden die Ressourcen für deren sichere Versorgung knapper. Bereits heute ist ein erheblicher Mangel an Pflegefachpersonal erfahrbar. Diese sogenannte „Pflegekrise“ wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren verschärfen. Daher ist es unter anderem wichtig, über das Berufsfeld Pflege aufzuklären und insbesondere Pflegefachpersonen zu gewinnen sowie zu binden.

Was ist professionelle Pflege?

Professionelle Pflege ist die berufsmäßige pflegerische Unterstützung von Menschen in allen Lebensphasen durch dafür ausgebildete Personen. In der professionellen Pflege gibt es Pflegefachberufe und Pflegeassistenzberufe. Allgemeine Ziele der professionellen Pflege sind, die Gesundheit zu fördern und zu schützen sowie im Umgang mit Beeinträchtigungen und Therapien zu unterstützen. Grundlage der professionellen Pflege sind wissenschaftliche Erkenntnisse, ethische Prinzipien und rechtliche Regelungen.

Definitionen zu professioneller Pflege variieren teilweise. Dies steht in Zusammenhang mit der jeweiligen Perspektive: Beispielweise kann die professionelle Pflege aus rechtlicher, berufspolitischer und aus pflegewissenschaftlicher Sicht beschrieben werden. Die rechtliche Sichtweise auf die professionelle Pflege findet sich in Gesetzen wie dem Pflegeberufegesetz. Bei Berufsverbänden stehen die Ziele, Aufgaben und Rolle der professionell Pflegenden im Vordergrund. Pflegewissenschaftliche Theorien beschreiben das wissenschaftliche Grundverständnis der Eigenschaften und Aufgaben von professioneller Pflege, zum Beispiel in Pflegemodellen. Die Definition von Pflege bildet die Grundlage für das jeweilige Pflege- und Qualitätsverständnis sowie das berufliche Selbstverständnis der Pflegenden.

Definition des International Council of Nurses (ICN)

Eine weit verbreitete, anerkannte Definition ist die des International Council of Nurses (ICN). Diese bezieht sich auf die Pflegefachberufe. „Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung – allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen – von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik, sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.“ (Aus dem Englischen übersetzte konsentierte Version von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK))

Wer sind professionell Pflegende?

Professionell Pflegende bilden die größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen. Und diese ist ausgesprochen vielfältig. Das betrifft zum Beispiel verschiedene Qualifikationen, Arbeitsfelder und Spezialisierungen.

Pflegefachberufe
Zu den professionell Pflegenden zählen die bundesrechtlich durch das Pflegeberufegesetz geregelten Pflegefachberufe. Die aktuelle Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann (B. A. oder B. Sc.) bei hochschulischer Pflegeausbildung. Seit dem 01.01.2024 kann zudem die geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung Pflegefachperson gewählt werden. Bereits ausgestellte Berufsurkunden können geändert werden. Weiterhin gehören zu den Pflegefachberufen die Gesundheits- und Krankenpflege, die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege. Diese Ausbildungen gibt es nicht mehr. Aber wer eine solche Ausbildung vor 2020 begonnen oder beendet hat, behält die entsprechende Berufsbezeichnung. Der Anspruch auf Wahl einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung oder Änderung der Berufsurkunde besteht hierbei ebenfalls.

Pflegehelfer- und Assistenzberufe
Neben den Pflegefachberufen gibt es die landesrechtlich geregelten Pflegehelfer- und Assistenzberufe. Sie unterstützen die Arbeit von Pflegefachpersonen. Dabei übernehmen sie teilweise eigenverantwortlich Aufgaben sowie solche, für die Anleitung oder Delegation durch Pflegefachpersonen erforderlich ist. Die Ausbildungen sind in den Bundesländern formal sowie inhaltlich sehr unterschiedlich gestaltet. Einen Überblick hierzu bietet ein Fachbeitrag, den das Bundesinstitut für Berufsbildung herausgibt.

Es gibt zahlreiche Arbeitsfelder, in denen professionell Pflegende tätig sind. Teilweise sind hierfür zusätzliche Qualifizierungen erforderlich. Beispiele für Arbeitsfelder professionell Pflegender sind:

Krankenhäuser (z. B. Akutpflege, Onkologie, OP, Psychiatrie), Altenpflegeeinrichtungen (z. B. Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Tagespflegeeinrichtungen), ambulante Pflegedienste (in Privathaushalten, Wohngemeinschaften), Hospize (ambulant und stationär), Pflegeberatungsstellen, ärztliche Praxen, öffentliche Gesundheitszentren/Behörden, Schulen, Pflegeschulen, Hochschulen und Studienzentren von Krankenhäusern oder pharmazeutische Industrie. Darüber hinaus werden derzeit weitere Arbeitsfelder etabliert. Das sind in Schulen „Schulgesundheitsfachkräfte“ bzw. „Schulgesundheitspflegerinnen und -pfleger“ (international „School Health Nurses“, „School Nurses“) sowie in öffentlichen Gesundheitszentren und Behörden, das neue Versorgungsmodell „Community Health Nursing“.

Je nach Vorbildung haben professionelle Pflegende zudem vielfältige Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren und zu spezialisieren, zum Beispiel:

  • pflegefachliche Spezialisierung, z. B. palliative Pflege, geronto-psychiatrische Pflege, Kinderkrankenpflege, Wundmanagement, Hygienemanagement, Schmerzmanagement, Intensivpflege, Schulgesundheit
  • Fachberatung für Medizinprodukte
  • Leitung von Teams, Abteilungen und Organisationen in der Pflege
  • Qualitätsmanagement in der Pflege
  • Lehre in der Pflegeausbildung oder Pflegefort-/-weiterbildung, Praxisanleitung
  • Referententätigkeit bei Verbänden oder Behörde
  • wissenschaftliches Arbeiten und Forschung in der Pflege
  • Promotion und Habilitation

Genaue Daten über die Einsatzorte, die Anzahl und die Qualifikationen der in Deutschland beschäftigten professionell Pflegenden gibt es nicht. Anders als zum Beispiel in Österreich gibt es in Deutschland kein Gesundheitsberuferegister, in dem unter anderem professionell Pflegende registriert sind. Gleichwohl gibt es einige Anhaltspunkte: Laut der Bundesarbeitsagentur waren 2021 in Deutschland knapp 1,7 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in der Pflege beschäftigt. Etwa 1,1 Millionen davon waren Pflegefachpersonen. 488.000 waren als Helferin oder Helfer in der Pflege tätig, wobei bei ihnen der berufliche Hintergrund nicht nachvollziehbar ist. Des Weiteren schließt die Gesamtzahl spezifische Expertinnen und Experten wie Fachkrankenpflegekräfte für Intensivpflege und Anästhesie und Führungskräfte ein. Die meisten professionell Pflegenden sind in den rund 1.900 Krankenhäusern beschäftigt, gefolgt von dem Anteil in den 16.100 voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und schließlich den 15.400 ambulanten Pflegediensten.

Obgleich umfassende Daten fehlen, lassen sich zu strukturellen Merkmalen der professionell Pflegenden in Deutschland einige Aussagen treffen: Ein Großteil der professionell Pflegenden ist weiblich und arbeitet in Teilzeit. Etwa ein Drittel ist unter 50 Jahren alt. Die Einkommensunterschiede innerhalb der Arbeitsfelder, in den Bundesländern und den Einrichtungsarten sind erheblich und demzufolge auch die sozialen Lagen. Zudem ist festzustellen, dass der Anteil von Beschäftigten aus dem Ausland bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit zunimmt und 2021 bei 13 Prozent lag. Ein Großteil von ihnen kommt aus Osteuropa.

Welche Aufgaben haben professionell Pflegende in der Pflegepraxis?

Das Aufgabenspektrum professionell Pflegender ist weit und ihre konkreten Tätigkeiten hängen von ihrer Ausbildung, ihrem Handlungsfeld und ihrem Arbeitsplatz ab. Zum Beispiel unterscheiden sich die Tätigkeiten professionell Pflegender auf einer Intensivstation im Krankenhaus von der in einer Tagespflegeeinrichtung für Menschen mit Demenz erheblich. Im Pflegeberufegesetz (PflBG) sind unter anderem die Aufgaben von Pflegefachpersonen festgelegt.

In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es zudem Berufsordnungen für professionell Pflegende. Auch darin werden unter anderem Aufgaben benannt. Ein Beispiel dafür ist die gesetzlich verankerte Berufsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten oder Pflegehelferinnen/Pflegehelfer haben einen kleineren Verantwortungsbereich und andere Aufgaben als Pflegende mit einer Fachausbildung.

„Vorbehaltene Tätigkeiten“ oder auch „Vorbehaltsaufgaben“ für Pflegefachpersonen dürfen ausschließlich von diesen ausgeführt werden. Sie dürfen nicht von Personen aus anderen Berufsgruppen übernommen oder auf diese übertragen werden. Die Vorbehaltsaufgaben umfassen:

  • Pflegeprozesses organisieren, gestalten und steuern
  • individuelle Pflegebedarfe systematisch ermitteln
  • Qualität der Pflege analysieren, evaluieren, sichern und weiterentwickeln

Die Ausführung solcher Aufgaben hat maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der Pflege und den Schutz der pflegebedürftigen Menschen. Deshalb ist festgelegt worden, dass hierfür eine entsprechende Ausbildung und eine besondere Fachexpertise erforderlich sind. Damit werden auch die Anerkennung und die Position des Pflegeberufs im Gesundheitswesen gestärkt.

Professionell Pflegende begleiten Menschen in allen Lebensphasen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Sie arbeiten dabei an verschiedenen Einsatzorten. Ihr Aufgabengebiet ist daher breit. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Pflegemaßnahmen planen, durchführen, dokumentieren
  • Gesundheitsrisiken erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergreifen
  • informieren, beraten, anleiten, Aushandlungsprozesse auf Augenhöhe gestalten
  • motivieren, aktivieren
  • zuwenden, beruhigen, trösten
  • individuelle Fähigkeiten erhalten, aktivieren, wiederherstellen
  • bei der Mobilisation, der Körperpflege, der Ernährung sowie Ausscheidung unterstützen
  • präventive Maßnahmen ergreifen, z. B. gegen Dekubitus oder Thrombose
  • Gesundheitszustand und Symptome beobachten, bewerten, dokumentieren
  • andere Gesundheitsberufe hinzuziehen, interprofessionelle Zusammenarbeit fördern
  • auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und dabei betreuen
  • Medikamente organisieren und vorbereiten
  • akute lebensrettende Maßnahmen ergreifen
  • sterbende Menschen begleiten und pflegen, verstorbene Menschen versorgen
  • an der praktischen Ausbildung von Pflegenden und anderen Gesundheitsberufen mitwirken

Bestimmte Aufgaben dürfen professionell Pflegende nur ausführen, wenn diese ärztlich an sie delegiert werden. Sie sind verpflichtet, die ärztliche Anordnung sorgfältig und fachgerecht umzusetzen (Durchführungsverantwortung). Dabei muss sichergestellt sein, dass die Person, an die die Tätigkeit delegiert wird, ausreichend qualifiziert ist. Zu diesen Tätigkeiten gehören zum Beispiel:

  • Medikamente verabreichen
  • Spritzen setzen, Infusionen anlegen
  • Kompressionsverbände/-strümpfe anlegen
  • Wunden versorgen
  • Blasenkatheter wechseln

Welche besonderen Anforderungen können in der Pflegepraxis bestehen?

In der professionellen Pflege sind komplexe Situationen zu bewältigen, die teilweise intensiver Anstrengung und situativer Lösungen bedürfen. Sie gehen über routinemäßige Situationen hinaus und können sehr anspruchsvoll sowie körperlich und psychisch belastend sein.

Einige Anforderungen sind durch den Aufgabenbereich bedingt und dem Pflegeberuf immanent.

Beispiele für anspruchsvolle, potenziell belastende Anforderungen

  • sich Emotionalität, Krankheitslast, Leid und Tod stellen
  • auf unterschiedliche Interessen eingehen
  • Beschwerden und Kritik entgegennehmen
  • Widerstand gegen geplante Pflegemaßnahmen begegnen
  • Konflikten bis hin zu Gewalt entgegenwirken
  • grenzüberschreitendem Verhalten begegnen
  • mit ethischen Dilemmasituationen umgehen
  • in lebensbedrohlichen Notfällen handeln
  • Verständigungs-/Sprachbarrieren bewältigen
  • neue oder hochspezialisierte technische Geräte bedienen
  • mit Unterbrechungen in Arbeitsabläufen umgehen

Zum anderen ergeben sich körperliche und psychische Belastungen aus den Arbeitsbedingungen. Diese können je nach Einrichtung und Region sehr unterschiedlich sein. Es gibt einige Faktoren, die auf die Arbeitsqualität in der Pflege erheblichen Einfluss nehmen.

Beispiele für potenziell belastende Arbeitsbedingungen

  • Stress, Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und damit Qualitätsabstriche
  • starke körperliche Anstrengung
  • unzureichende Anerkennung/Wertschätzung
  • Schichtarbeit, Nachtdienste
  • unsichere Dienstplanung
  • schlechte Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
  • nicht leistungsgerechtes Einkommen
  • fehlendes, unvollständiges, defektes Arbeitsmaterial
  • Informationslücken zwischen Gesundheitsberufen
  • unzureichende Unterstützung für Fort- und Weiterbildung
  • zu langsamer Digitalisierungsfortschritt

Über den Alltag im Pflegeberuf hat Leah Weigand das vielfach belobigte emotionale Gedicht Ungepflegt geschrieben. Dieses hat sie im Rahmen von Poetry Slams und anderen medialen Auftritten bereits viele Male vorgetragen.

Auf die Gesundheit haben vielfältige Faktoren Einfluss. Dazu gehören unter anderem das Gesundheitsverhalten, die körperlichen und geistigen Ressourcen, die soziale Situation und die Arbeitsbedingungen. Während die Datenlage über das Gesundheitsverhalten professionell Pflegender dürftig ist, gibt es zahlreiche Publikationen, die auf den Zusammenhang zwischen Gesundheitsproblemen professionell Pflegender und ihrer Arbeitssituation hinweisen.

Zur Gesundheit professionell Pflegender liefert beispielsweise der Stressreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einige Hinweise: So berichten professionell Pflegende deutlich häufiger von gesundheitlichen Beschwerden als Erwerbsstätige aus anderen Berufen. Der Anteil von Personen mit mindestens drei häufig vorkommenden Muskel-Skelett-Beschwerden lag bei den beruflichen Pflegenden mit 55 Prozent fast doppelt so hoch wie beim Durchschnitt der anderen Berufe (29 Prozent). Zudem wird körperliche Erschöpfung von fast doppelt so vielen Pflegenden häufig erlebt wie in anderen Berufsgruppen (60 Prozent vs. 33 Prozent). 39 Prozent geben an, bei ihrer Arbeit häufig an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gehen zu müssen (vs. 16 Prozent der Befragten aus anderen Berufen). Und der Anteil von Personen mit mindestens drei psychosomatischen Beschwerden ist bei den beruflich Pflegenden mit 62 Prozent erheblich höher als bei den anderen Berufsgruppen (40 Prozent). Verschiedene Auswertungen von Krankenversichertendaten zeigen, dass die jährlichen Arbeitsunfähigkeitstage von Beschäftigten aus Pflegeberufen im Vergleich zum Durchschnitt aller Berufstätigen insgesamt höher liegen.

Wie ist die Pflegeausbildung für Pflegefachpersonen geregelt?

Seit dem 1. Januar 2020 ist das bundesweite Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) in Kraft. Dies regelt die berufliche und hochschulische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachperson. Die Ausbildung dauert mindestens 3 Jahre und soll dazu befähigen, Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Daher wird sie auch als „generalistisch“ bezeichnet.

Mit dieser neuen Form der generalistischen Pflegeausbildung wurden die 3 bisherigen Berufsausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger zusammenführt. Diese spezifischen Ausbildungen gibt es nicht mehr. Es besteht aber die Möglichkeit, in einem der Bereiche einen Schwerpunkt zu setzen und auch einen gesonderten Abschluss mit entsprechender Berufsbezeichnung zu machen. Die Berufsbezeichnungen für Pflegende, die ihre Ausbildung vor 2020 begonnen oder beendet haben, bleiben bestehen.

Die berufliche und die hochschulische Pflegeausbildung (sog. primärqualifizierendes Studium) haben einige Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau/Pflegefachmann bzw. Pflegefachperson

Ausbildungsziel: Vermittlung von Kompetenzen zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen, in allen Bereichen der Akut- und Langzeitpflege

Fachliche Ausrichtung: generalistische Ausrichtung, zudem Abschluss wahlweise als Altenpflegerin/Altenpfleger bzw. Altenpflegefachperson oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson möglich

Zugangsvoraussetzung: (a) mittlerer Schulabschluss oder als gleichwertig anerkannter Abschluss oder (b) Hauptschulabschluss oder als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren oder Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege

Ausbildungsträger: Ausbildungsbetriebe

Kosten: keine

Vergütung der Ausbildung: Ausbildungsvergütung durchschnittlich im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.160 Euro brutto pro Monat

Grundlagen der Ausbildungs-/Lehrpläne/Curricula: Entwicklung und Festlegung durch die Pflegeschulen auf der Basis pflegeberuflicher Vorgaben, zum Beispiel: Pflegeberufegesetz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), Landesgesetze zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes, Rahmenpläne der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz [empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen]

Status am praktischen Einsatzort: Anrechnung von Auszubildenen auf den Personalschlüssel der Betriebe möglich (landerechtlich geregelt)

Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau/Pflegefachmann bzw. Pflegefachperson mit akademischem Grad

Ausbildungsziel: (a) Vermittlung von Kompetenzen zur selbstständigen Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse (b) Erschließung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse für eine reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen (c) Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung

Fachliche Ausrichtung: ausschließlich generalistische Ausrichtung

Zugangsvoraussetzung: entsprechend landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang

Ausbildungsträger: Hochschulen und Pflegeeinrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule haben

Kosten: i. d. R. keine, an einzelnen Hochschulen Studiengebühren

Vergütung der Ausbildung: seit 01.01.2024 Anspruch auf Ausbildungsvergütung über das gesamte Studium entsprechend der beruflichen Pflegeausbildung bzw. laut Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) in angemessener Höhe

Grundlagen der Ausbildungs-/Lehrpläne/Curricula: Entwicklung und Festlegung durch die Hochschulen auf der Basis (a) pflegeberuflicher Vorgaben wie Pflegeberufegesetz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), Anlage 5, Landesgesetze zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und (b) hochschulischer Vorgaben wie Hochschulrahmengesetz, Landeshochschulgesetz

Status am praktischen Einsatzort: keine Anrechnung der Studierenden auf den Personalschlüssel der Betriebe

Zur Anzahl und bundesweiten Verteilung von Pflegeschulen und Hochschulen, die in der Pflege primärqualifizieren, liegen derzeit keine amtlichen Daten vor.

Informationen zur Pflegeausbildung bietet die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) www.pflegeausbildung.net. Dort sind Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung, entsprechenden örtlichen Beratungsangeboten sowie Adressen von Pflegeschulen und primärqualifizierenden Studiengängen zugänglich. Fragen zur Pflegeausbildung beantwortet zudem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Webseite.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den Auftrag, in einem seiner Arbeitsbereiche die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung zu begleiten und zu beobachten. Dazu führt das BIBB ein Monitoring zur beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung mit dem BIBB-Pflegepanel durch. Regelmäßig werden Befragungen unter Ausbildungseinrichtungen, Pflegeschulen und Hochschulen durchgeführt. Dies soll die Datenlage zur Pflegeausbildung in Deutschland verbessern. Zudem ist im BIBB die Geschäftsstelle der Fachkommission gemäß dem Pflegeberufegesetz angesiedelt.

Wie könnten mehr professionell Pflegende gehalten und gewonnen werden?

Eine Fachkräfteengpassanalyse des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung zeigt, dass in Deutschland 2020/2021 über 17.000 offene Stellen für Fachkräfte der Altenpflege und über 14.000 Stellen für Fachkräfte der Gesundheits- und Krankenpflege nicht besetzt werden konnten. Zudem fehlen Führungskräfte in der Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflege sowie spezialisiertes Pflegefachpersonal. Diese sogenannte „Pflegekrise“ wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren verschärfen. Daher ist es unter anderem besonders wichtig, Pflegefachpersonen zu gewinnen und zu binden.

In einer bundesweiten Studie, die 2022 von der Arbeitnehmerkammer Bremen herausgegeben wurde, sind über 12.600 professionell Pflegende dazu befragt worden, unter welchen Voraussetzungen sie bereit wären, ihre Arbeitszeit zu erhöhen oder wieder in der professionellen Pflege tätig zu werden. Unter anderem hieraus lassen sich Ansätze ableiten, um professionell Pflegende im Beruf zu halten oder hierfür wiederzugewinnen. Demnach zählen zu den wichtigen Faktoren:

  • fairer Umgang im Team
  • respektvolle, wertschätzende Führungskräfte
  • bedarfsgerechte Personalausstattung
  • Zeit für menschliche Zuwendung
  • verbindliche Dienstpläne
  • Förderung von Fort- und Weiterbildung
  • leistungsgerechte Vergütung

Wie sind professionell Pflegende in Deutschland beruflich organisiert?

Professionell Pflegende haben in Deutschland die Möglichkeit, sich in verschiedener Weise zu organisieren. Dafür gibt es zum Beispiel Berufsverbände, Pflegeberufekammern und Gewerkschaften.

Berufsverbände für Pflegende sind in der Regel eingetragene Vereine, die sich für die Interessen der professionell Pflegenden einsetzen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Verbände bieten den Pflegenden Fortbildungen, Informations- und Kommunikationskanäle sowie rechtliche und berufliche Unterstützung. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufsverbänden für Pflegende. Beispiele hierfür sind der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Deutsche Pflegeverband (DPV). Diese sind bundesweit und für alle professionell Pflegenden tätig. Zudem gibt es weitere Verbände, die zum Beispiel eine spezielle Zielgruppe oder eine konfessionelle Überzeugung vertreten. Der Deutsche Pflegerat (DPR) ist der Dachverband der Pflege- und Hebammenverbände. Er besteht derzeit aus 18 Mitgliedsverbänden. Der DPR vertritt die Gesamtinteressen und die erarbeiteten Positionen der Mitgliedsverbände nach außen. Zudem ist der DPR einer der ersten Ansprechpartner für die Akteure in der Gesundheitspolitik.

Pflegeberufekammern haben die Aufgabe, eine sachgerechte pflegefachliche Versorgung der Bevölkerung in den Bundesländern zu gewährleisten. Die Kammern sind dementsprechend für die Einhaltung von Rechten und Pflichten sowie der Qualität der Berufsausübung zuständig. Zum Beispiel registrieren sie die Pflegenden, erlassen eine Berufsordnung und eine Weiterbildungsordnung, nehmen Prüfungen ab, vergeben Lizenzen und Zertifikate, führen die Berufsaufsicht und beteiligen sich an der Gesetzgebung. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für die Errichtung muss ein Gesetz erlassen werden oder die Aufnahme der Kammer in das Heilberufegesetz des Bundeslandes erfolgen. Die Mitgliedschaft ist für Pflegefachpersonen verpflichtend. Hierzu wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. In Deutschland sind in einzelnen Bundesländern Landespflegekammern errichtet worden.

Gewerkschaften haben die Funktion, für gute Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzutreten, ihre Vergütung auszuhandeln und das Mitspracherecht durchzusetzen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Einen gesetzlichen Anspruch auf die im Tarifvertrag ausgehandelten Leistungen haben nur Gewerkschaftsmitglieder. Es liegt im Ermessen eines Unternehmens, den Tarifabschluss auf alle Beschäftigten einer Branche anzuwenden.

Übersicht

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Professionelle Pflege ist ein Arbeitsschwerpunkt des ZQP. Um professionell Pflegende zu unterstützen, hat das ZQP verschiedene Arbeits- und Schulungsmaterialien für die ambulante Pflege und stationäre Pflege entwickelt. Zudem gibt es für die Pflegepraxis komprimierte Übersichten zu Wissensbeständen über spezifische praxisrelevante Themen.

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Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Angebote und Projekte zum Themenbereich Professionell Pflegende.

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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2024 Nächste Aktualisierung: 15.06.2028