Ambulante Pflegedienste in Deutschland

Die meisten älteren Menschen leben auch bei Hilfe- und Pflegebedarf zu Hause. Sie werden dort von ihren Angehörigen und teilweise von ambulanten Pflegediensten unterstützt. Die Pflegedienste sind daher von zentraler Bedeutung für die pflegerische Versorgung und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien in Deutschland. Der Betrieb eines Pflegediensts ist durch gesetzliche Vorgaben reguliert, die zum Beispiel die Pflegequalität, die Pflegesicherheit und die Kosten betreffen. Die ambulante Pflege ist mit vielfältigen spezifischen Anforderungen und Herausforderungen verbunden. Diese ergeben sich unter anderem aus der eingegrenzten Leistungserbringung in der Privatsphäre und in komplexen Versorgungskonstellationen. Aktuell besteht ein erhebliches Problem darin, dass Pflegedienste insbesondere aufgrund von Personalmangel nicht allen Versorgungsanfragen nachkommen.

Welche Bedeutung haben ambulante Pflegedienste?

Die häuslich-ambulante Pflege entspricht der Präferenz der meisten Menschen und dem sozialrechtlichen Grundsatz „ambulant vor stationär“ gemäß § 3 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Ambulante Pflegedienste sind von zentraler Bedeutung für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen sowie zur Entlastung von Angehörigen und damit für die Stabilisierung häuslicher Pflegesettings.

Bei rund 1 Million von den derzeit etwa 5 Millionen offiziell pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist ein Pflegedienst in die pflegerische Versorgung und Betreuung eingebunden: das heißt bei 200 von 1.000 pflegebedürftigen Menschen. Hierfür sind derzeit 15.400 Pflegedienste mit 442.900 Beschäftigten gemäß SGB XI im Einsatz. Der überwiegende Teil der von den Diensten unterstützten Menschen ist hochaltrig, das heißt über 80 Jahre alt, und pflegebedürftig. Dabei werden die Versorgungsbedarfe pflegebedürftiger Menschen mit steigendem Alter und damit oftmals verbundenen Mehrfacherkrankungen immer komplexer und anspruchsvoller.

In die genannte Zahl von rund 1 Million pflegebedürftigen Menschen, mit einem durch entsprechende Dienste erbrachten Versorgungsanteil, sind die Personen nicht eingeschlossen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) oder andere Leistungen durch einen Pflegedienst erhalten, die in der Pflegestatistik nicht erfasst werden. Demzufolge bilden die Daten der Pflegestatistik nicht die vollständige Relevanz der Dienste für die gesundheitliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen ab. Auch kann die Statistik keine Aussage über den tatsächlichen Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen in Deutschland treffen. Denn dort können diejenigen nicht erfasst sein, die keinen Dienst fanden und deswegen informell ohne professionelle Hilfe zu Hause versorgt werden oder in ein Pflegeheim umziehen mussten, obwohl eine Versorgung zu Hause mit einem Pflegedienst weiter gut aufrecht zu erhalten gewesen wäre.

Die Nachfrage nach Leistungen von Pflegediensten ist in den letzten zwei Jahrzehnten stark gewachsen. Von Ende 2001 bis Ende 2021 hat sich die Anzahl der Menschen, die von Pflegediensten zu Hause versorgt werden, um 141 Prozent erhöht – also weit mehr als verdoppelt. Entsprechend ist auch die Zahl der Pflegedienste sowie die Gesamtzahl der Beschäftigten in der Branche gestiegen. So arbeiteten 2021 134 Prozent mehr Personen in der ambulanten Pflege als vor 20 Jahren. Im selben Zeitraum ist die Zahl der Pflegedienste um 45 Prozent gestiegen. Die erhebliche Nachfrage nach ambulanter Pflege dürfte auch in den kommenden Jahren anhalten, da eine weiterhin wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen erwartet wird. So könnten im Jahr 2040 über 6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein.

Die Beschäftigtenstruktur ist in den einzelnen Pflegediensten unterschiedlich und von einem Qualifikations- und Berufemix geprägt. Die größte Beschäftigtengruppe in den Pflegediensten in Deutschland bilden professionell Pflegende, insbesondere Pflegefachpersonen, zum Teil auch akademisch qualifizierte. Rund 23 Prozent von ihnen sind examinierte Altenpflegerinnen beziehungsweise -pfleger und rund 17 Prozent ausgebildet im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege. Die relativ neue Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann führten Ende 2021 unter 1 Prozent des Personals. Einen weiteren erheblichen Anteil machen examinierte Altenpflegehelferinnen und -helfer und ausgebildete Pflegeassistentinnen und -assistenten sowie Helferinnen und -helfer ohne Ausbildung aus. Außerdem sind dort Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel aus therapeutischen Berufen, Sozialer Arbeit oder der ausgebildeten Hauswirtschaft tätig. Insgesamt haben 26 Prozent der Beschäftigten in den Pflegediensten einen Berufsabschluss jenseits von Berufsbildern der Pflege und Betreuung. Gar keinen Berufsabschluss haben 11 Prozent des Personals. 68 Prozent arbeiten in Teilzeit. 85 Prozent sind weiblich. Etwa 4 von 10 sind 50 Jahre und älter.

Insbesondere aufgrund des Personalmangels gibt es vielerorts in Deutschland keine gesicherte Versorgungsmöglichkeit durch einen Pflegedienst. Vor allem gilt dies für Menschen mit hohem Pflege- oder Betreuungsbedarf, wie etwa bei fortgeschrittener Demenz. Zudem gibt es vielerorts geringe oder gar keine Möglichkeiten, zwischen Pflegediensten zu wählen. So kann es sein, dass ein Pflegedienst nicht gewechselt werden kann, auch wenn es zum Beispiel zu erheblichen Problemen in der Leistungserbringung kommt. Daten des ZQP unterstreichen dies: 80 Prozent von über 1.000 vor der Corona-Pandemie bundesweit befragten Leitungskräften in Pflegediensten berichteten, dass in ihrem Dienst allein in den der Befragung vorangegangenen 3 Monaten etliche Versorgungsanfragen abgelehnt werden mussten. 13 Prozent gaben an, ihr Dienst sei wegen des Fachkräftemangels in diesem Zeitraum sogar zur Kündigung von Versorgungsverträgen gezwungen gewesen. Diese Situation dürfte sich während der Corona-Pandemie zum Teil verstärkt haben.

Welche Leistungen erbringen Pflegedienste?

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste erbringen ihre Leistungen im Auftrag der Personen, die sie versorgen. Dies sind pflegebedürftige Menschen sowie Patientinnen oder Patienten. Sie werden auch Klientinnen und Klienten genannt. Die Kosten für die Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil von der Pflege- oder Krankenversicherung sowie vom Sozialamt übernommen. Grundlagen hierbei bilden im Wesentlichen das SGB XI sowie gegebenenfalls unabhängig davon auf Basis der ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege das SGB V und das SGB XII (Leistungen der Sozialhilfe). Wesentliche Leistungsbereiche sind:

  • körperbezogene Pflege: z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität
  • pflegerische Betreuung: z. B. Hilfe bei der Orientierung, Alltagsgestaltung, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Information/Beratung/Anleitung: z. B. Information und Beratung über Hilfsmittel, Anleitung bei Pflegetätigkeiten, Unterstützung pflegender Angehöriger
  • Hilfe bei der Haushaltsführung: z. B. Kochen, Reinigen der Wohnung
  • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (sowohl für Menschen mit als auch ohne Pflegebedarf): z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen

Leistungen sowohl gemäß dem SGB XI als auch dem SGB V erbringen 96 Prozent aller Pflegedienste. Annähernd 9 von 10 Diensten sind als Pflege- und Betreuungsdienst zugelassen. Nur sehr wenige von ihnen bieten als reiner Betreuungsdienst ausschließlich Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung an.

Manche Pflegedienste halten besondere Angebote vor oder sind spezialisiert. Sie versorgen zum Beispiel Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, chronisch kranke Kinder oder Menschen, die außerklinisch beatmet werden (sogenannte „Heimbeatmung“). Zudem gibt es Dienste, die darauf ausgerichtet sind, schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Familien im Rahmen Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) zu betreuen.

Außerdem versorgen ambulante Pflegedienste pflegebedürftige Menschen in Pflegewohngemeinschaften – auch Pflege-WGs genannt.

Welche Anforderungen müssen Pflegedienste erfüllen?

Allgemein ergeben sich die Anforderungen an die professionelle Pflege aus fachlichen Leitlinien und Standards sowie ethischen und rechtlichen Dokumenten.

Pflegedienste, die Leistungen nach dem SGB V oder dem SGB XI erbringen, sind auf Grundlage eines Versorgungsvertrags mit den Landesverbänden der Pflegekassen tätig. Daneben schließen die Pflegedienste Verträge zur Erbringung von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe mit den Krankenkassen ab. Welche Aufgaben im Einzelnen übernommen werden, vereinbart der Pflegedienst mit der pflegebedürftigen Person beziehungsweise der Patientin, dem Patienten oder den Personen, die sie vertreten. Dies wird in einem schriftlichen Pflegevertrag festgehalten. Darin werden auch die Kosten für die einzelnen Leistungen nachvollziehbar aufgeführt. Das betrifft sowohl den sogenannten Eigenanteil als auch die Kosten, die die Pflege- oder Krankenversicherung trägt. Für die erbrachten Leistungen wird eine Rechnung ausgestellt.

Für Pflegedienste, die Leistungen auf Grundlage des SGB XI erbringen, gelten die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.

Die Pflegequalität wird zum einen vom internen Qualitätsmanagement der Pflegedienste selbst kontrolliert. Zum anderen prüfen der Medizinische Dienst (MD) und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (Careproof) die Pflegequalität. Geprüft werden zum Beispiel die Personalausstattung und deren Aus‐, Fort‐ und Weiterbildungsstand, die Pflegekonzepte, die Pflegedokumentation, der pflegerische und gesundheitliche Zustand der Pflegebedürftigen sowie die durchgeführten Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit.

Für die Prüfungen gibt es bundesweit verbindliche Richtlinien des GKV-Spitzenverbands. Bei den jährlichen Qualitätsprüfungen werden unter anderem einige von dem Dienst versorgte Menschen befragt und untersucht. Außerdem sind Prüfungen aus speziellem Anlass möglich, zum Beispiel nach einer Beschwerde. Zudem können örtliche Ordnungsbehörden Pflegedienste auf die Einhaltung von Landesgesetzen zur Pflege- und Betreuungsqualität überprüfen.

Die Ergebnisse der einzelnen Qualitätsprüfungen werden in einem einrichtungsbezogenen Transparenzbericht veröffentlicht. Derzeit wird hierfür ein neues System für die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege erarbeitet. Bis dahin gelten die bisherigen Transparenzvereinbarungen fort. Die Transparenzberichte zu den einzelnen Pflegediensten sind unter anderem in den Onlineangeboten Pflegenavigator der AOK und Pflegelotse des Verbands der Ersatzkassen (vdek) kostenfrei einsehbar.

Neben den Transparenzberichten für die einzelne Einrichtung bieten die Berichte des MD Informationen über die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in den Pflegediensten (und stationären Pflegeeinrichtungen). Diese erscheinen in der Regel alle 3 Jahre.

Bei Pflegediensten, die mit den Krankenkassen Verträge zur Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege geschlossen haben – und die keiner Regelprüfung auf Grundlage des SGB XI unterliegen –, werden andere jährliche Regelprüfungen durchgeführt. Hierbei stehen ärztlich verordnete Leistungen wie die Medikation, die komplexe Krankenbeobachtung oder die Intensivpflege im Vordergrund. Zudem sind Anlassprüfungen möglich, beispielweise aufgrund von Beschwerden über einen Pflegedienst. Für diese Prüfungen gibt es auch bundesweit verbindliche Richtlinien des GKV-Spitzenverbands.

Werden Mängel bei den Pflegeleistungen festgestellt, so können durch die Kranken- oder Pflegekassen Schritte zu deren Beseitigung eingeleitet werden. Bei schwerwiegenden Mängeln kann einem Pflegedienst die Versorgungstätigkeit untersagt werden.

Eine zentrale Aufgabe ambulanter Pflegedienste ist es, zu einer sicheren Versorgung und dem Gesundheitsschutz ihrer Klientinnen und Klienten beizutragen. In der ambulanten Pflege sind verschiedene Bedingungen relevant, die Einfluss auf die Pflegesicherheit und damit auf Gesundheitsrisiken der zu versorgenden Menschen haben können.

Entsprechende Bedingungen sind zum Beispiel Zeitdruck, fehlendes Wissen und unzureichende Kommunikation der an der Versorgung Beteiligten, Unachtsamkeit des Personals sowie unklare Handlungs- und Entscheidungsprozesse. Zudem ist der mögliche Leistungsumfang im privaten Setting in der Regel sehr eingrenzt, wobei die individuellen Versorgungsbedarfe oftmals komplex und variierend sein können. Im privaten Wohnraum kann es räumliche und technische Hindernisse geben.

Risikobereiche sind unter anderem die Medikation, die Körperpflege, die Wundversorgung, die Mobilisation oder der Umgang mit Hilfsmitteln. Auch Gewaltvorkommnisse stellen ein bedeutsames Gesundheitsrisiko dar. Negative Folgen mangelnder Pflegesicherheit können zum Beispiel gesundheitliche Schäden bei Klienten und Klientinnen, Frustration und Schuldgefühle bei Pflegenden, sinkendes Vertrauen in den Pflegedienst, Kündigung von Versorgungsverträgen und haftungsrechtliche Konsequenzen sein.

Zur Verringerung von gesundheitlichen Risiken in der professionellen Versorgung trägt die Sicherheitskultur in Organisationen bei. Jedoch ist Sicherheitskultur im ambulanten Pflege-Setting in Deutschland – wie insgesamt in der Pflege – kaum etabliert.

Um die Entwicklung von Sicherheitskultur in der ambulanten Pflege zu unterstützen, führt das ZQP derzeit das Projekt „PriO-a“ durch.

Neben den Anforderungen, die sich aus dem SGB V und dem SGB XI ergeben, müssen Pflegedienste weitere bundesrechtliche und landesrechtliche Regelungen beachten. Verschiedene Kontrollinstanzen überprüfen die Einhaltung regelhaft oder anlassbezogen. Zum Beispiel:

  • Gesundheitsamt: Infektionshygiene
  • Arbeitsschutzbehörde: Maßnahmen zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Berufsgenossenschaft: Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Rehabilitation
  • Eichbehörde: Sicherheit von Medizinprodukten
  • Zoll: Einhaltung der Meldepflicht von Beschäftigten
  • Pflegekasse: Wirtschaftlichkeit der Leistungen (durch Sachverständige)

Was zeichnet gute Pflegedienste aus?

Unabhängig davon, welche einzelnen Leistungen vereinbart sind, gibt es einige Merkmale, die gute Pflegedienste auszeichnen, zum Beispiel:

  • Die Pflegedienste informieren offen über ihre Grundsätze, Arbeitsweisen und die Grenzen ihrer Angebote. Die vereinbarten Leistungen werden verbindlich umgesetzt, dokumentiert und nachvollziehbar abgerechnet.
  • Informationen über Leistungen, Qualität und Kosten, die selbst getragen werden müssen, sind nachvollziehbar. Der Pflegedienst klärt darüber auf, bevor ein Vertrag geschlossen oder geändert wird.
  • Die Mitarbeitenden handeln fachlich und menschlich kompetent. Sie verhalten sich respektvoll in der Privatsphäre der pflegebedürftigen Person und achten das Recht auf Selbstbestimmung.
  • Die Pflegenden sind für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert. Dazu finden regelmäßig Schulungen, Fort- oder Weiterbildungen statt.
  • Die Pflege entspricht stets dem aktuellen Fachwissen. Allgemein anerkannte Pflegestandards werden angewendet.
  • Es gibt betriebsinterne Verfahrensregeln. Darin sind Zuständigkeiten und Vorgehensweisen in bestimmten Fällen festgelegt, etwa bei Notfällen und im Umgang mit Fehlern sowie Beschwerden.
  • Auf Beschwerden und Fehler reagieren die Pflegedienste schnell und wirksam. Dabei gehen sie transparent sowie konstruktiv damit um.
  • Für alle Fragen zur Pflege haben die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen eine feste Ansprechperson.
  • Das Lebensumfeld der pflegebedürftigen Person und deren Gewohnheiten werden bei der Pflege berücksichtigt. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Einsatzplanung.
  • In der Regel kommen dieselben Pflegenden ins Haus. Sie halten die vereinbarten Zeiten ein und informieren zeitnah über eventuelle Änderungen.
  • Die Pflegedienste sind jederzeit telefonisch erreichbar und reagieren flexibel auf Veränderungen. Bei Bedarf begleiten sie auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus.
  • Sie beraten, um möglichst gut mit der Pflegesituation umzugehen und Entscheidungen zur Pflege zu treffen.

Hinweise für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Suche nach einem passenden Pflegedienst

Ein individuell passender Pflegedienst ist nicht immer leicht zu finden. Oftmals sind mehrere Anfragen nötig. Für die Suche nach Adressen können verschiedene Onlineangebote genutzt werden, zum Beispiel: AOK Pflegenavigator, compass private pflegeberatung oder vdek Pflegelotse

Die Verbraucherzentrale informiert darüber, worauf bei ambulanten Pflegeverträgen geachtet werden sollte.

Probleme mit dem Pflegedienst

Informationen zum Vorgehen bei Problemen mit dem Pflegedienst finden Sie auf unserer Seite Probleme in der Pflege.

Informationen zur Pflegequalität

Der ZQP-Ratgeber Ambulante Pflege bietet konkrete Hinweise, um besser nachvollziehen zu können, ob die professionelle Pflege eines ambulanten Pflegediensts angemessen und fachgerecht ist, zum Beispiel bei der Körperpflege, bei Schmerzen oder Demenz.

Titelseite der Broschüre „Ambulante Pflege - Gute professionelle Pflege erkennen“

Ratgeber

Ambulante Pflege - Gute professionelle Pflege erkennen

Übersicht

Weitere Beiträge des ZQP zum Thema Ambulante Pflege

Ambulante Pflege ist ein Themenschwerpunkt des ZQP. Das ZQP hat in den vergangenen Jahren verschiedene Beiträge hierzu vorgelegt. Dazu gehören Forschungsergebnisse, Arbeits- und Schulungsmaterial für die professionelle Pflege sowie Informationsangebote für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in möglichst einfacher Sprache.

Angebote und Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Angebote und Projekte zum Themenbereich Ambulante Pflege.

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Zuletzt aktualisiert: 30.06.2023 Nächste Aktualisierung: 30.06.2028