Hier finden Sie Informationen zur Verwendung unserer Angebote.
Verwendung der ZQP-Angebote
Alle Angebote – ob in gedruckter oder digitaler Form – der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) stehen im Rahmen des Stiftungszwecks unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Sie dürfen diese Inhalte für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Nicht-kommerziell bedeutet: Die Nutzung darf nicht auf einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil oder eine Vergütung gerichtet sein.
Die Nutzung setzt jedoch voraus, dass geltendes Recht, insbesondere das Urheberrecht und bestehende Nutzungsrechte, eingehalten werden. Rechtsverstößen wird konsequent nachgegangen.
Was ist erlaubt?
Die Angebote dürfen unentgeltlich und für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden, insbesondere:
- zu persönlichen Informationszwecken,
- als Arbeits-, Schulungs- und Beratungsmaterial im Zusammenhang mit professioneller Gesundheitsversorgung, zum Beispiel zur Verwendung in Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie in Krankenhäusern oder Beratungsstellen zur Information von professionell Pflegenden, Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Angehörigen,
- in wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen, zum Beispiel zur Nutzung in Schulen, Hochschulen, Fachseminaren, Pflegeaus- und Fortbildung, Workshops, Organisationsentwicklung,
- in Ministerien, Behörden und Ämtern.
Was ist nicht erlaubt?
Nicht gestattet ist die Nutzung der Angebote oder Inhalte des ZQP für folgende Zwecke:
- Die Bearbeitung, inhaltliche Veränderung oder Umgestaltung der Medien,
- Die sinnentstellende Nutzung einzelner Teile,
- Die isolierte Nutzung einzelner Textpassagen ohne vorherige Zustimmung des ZQP,
- Die unautorisierte Vervielfältigung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung von Angeboten oder Inhalten des ZQP in Medien, auf Digitalplattformen und allen anderen Veröffentlichungskanälen,
- Das Erwecken des wahrheitswidrigen Eindrucks, Angebote oder Inhalte des ZQP wären Teil der Arbeiten Dritter oder ggf. einer Kooperation Dritter mit dem ZQP.
Zudem ist die kommerzielle Nutzung von Angeboten oder Inhalten des ZQP untersagt. Dazu zählt unter anderem:
- Die vollständige oder auszugsweise Übernahme von Texten, Abbildungen oder Gestaltungselementen für kommerzielle Zwecke ohne schriftliche Zustimmung des ZQP,
- Der Verkauf von Angeboten des ZQP oder Inhalten daraus,
- Die Verwendung als Bestandteil eigener auf Gewinnerzielung ausgerichteter Angebote,
- Die Verwendung zu werblichen Zwecken für eigene oder fremde Produkte oder Dienstleistungen,
- Die entgeltliche Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung.
Muss man kenntlich machen, dass die Inhalte vom ZQP stammen?
Ja. Bei jeder Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung ist das ZQP als Urheber bzw. Rechteinhaber klar und angemessen zu nennen. Bestehende Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Dürfen Inhalte verändert oder bearbeitet werden?
Nein. Die Inhalte dürfen nicht bearbeitet, umgestaltet oder inhaltlich verändert werden.
Dürfen Angebote und Inhalte des ZQP auf meiner Webseite verlinkt werden?
Eine Verlinkung auf Angebote bzw. Inhalte des ZQP ist für nicht-kommerzielle Zwecke zulässig, sofern
- die Verlinkung für Nutzende eindeutig als solche erkennbar ist und
- die Art der Einbettung nicht den Eindruck erweckt, das ZQP sei für die Inhalte, die zusammen mit der Verlinkung beworben werde, verantwortlich oder unterstütze bzw. bewerbe dies. Das ZQP ist generell für die Inhalte auf Angeboten Dritter, die auf das ZQP verweisen, nicht verantwortlich und übernimmt daher auch für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit keine Gewähr.
Dürfen ZQP-Inhalte in KI-Tools eingegeben werden?
Nein. Die Eingabe, Verarbeitung oder Analyse von ZQP-Inhalten in Systemen der Künstlichen Intelligenz (z. B. KI-gestützte Text-, Bild- oder Datenverarbeitungsprogramme) ist nicht zulässig.
Das betrifft insbesondere das Hochladen von Texten, Studien, Abbildungen oder sonstigen Materialien in KI-Anwendungen zur Auswertung, Zusammenfassung, Weiterverarbeitung oder zur Generierung neuer Inhalte.
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Nutzung privat, wissenschaftlich oder beruflich erfolgt.
Stand: März 2026