Verwendung der ZQP-Angebote

Hier finden Sie Informationen zur Verwendung unserer Angebote.

Alle Angebote – ob in gedruckter oder digitaler Form – der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) stehen im Rahmen des Stiftungszwecks prinzipiell unentgeltlich zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung. Rechtsverstößen, wie zum Beispiel gegen das Urheberrecht und gegen Nutzungsrechte, wird jedoch nachgegangen.

Die Angebote können insbesondere unentgeltlich genutzt werden:

  • zu persönlichen Informationszwecken,
  • als Arbeits-, Schulungs- und Beratungsmaterial im Zusammenhang mit professioneller Gesundheitsversorgung, zum Beispiel zur Verwendung in Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie in Krankenhäusern oder Beratungsstellen zur Information von professionell Pflegenden, Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Angehörigen,
  • in wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen, zum Beispiel zur Nutzung in Schulen, Hochschulen, Fachseminaren, Pflegeaus- und Fortbildung, Workshops, Organisationsentwicklung,
  • in Ministerien, Behörden und Ämtern.

Wir leiten rechtliche Schritte ein, wenn uns bekannt wird, dass Inhalte wie zum Beispiel Texte, Abbildungen oder anderweitige Gestaltungselemente aus Angeboten des ZQP ohne dessen schriftliche Zustimmung bzw. ohne Rechte daran vollständig oder auszugsweise verwendet werden. Das schließt auch eine unautorisierte Veröffentlichung von Angeboten oder Inhalten des ZQP in Medien, auf Digitalplattformen und allen anderen Veröffentlichungskanälen Dritter ein, wenn hierbei gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Es ist Dritten insbesondere nicht gestattet, Angebote des ZQP oder Inhalte daraus zu verkaufen, sie als Bestandteil eigener auf Gewinnerzielung ausgerichteter Angebote zu verwenden bzw. im Zusammenhang mit eigenen Dienstleistungen zu vermarkten oder den wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, Angebote oder Inhalte des ZQP würden Teil der Arbeiten Dritter oder ggf. einer Kooperation Dritter mit dem ZQP sein.

Im Rahmen rechtlich zulässiger Zitierung von ZQP-Inhalten ist diese klar ersichtlich und unmissverständlich zu kennzeichnen.

Eine Verlinkung auf Angebote bzw. Inhalte des ZQP ist zulässig, sofern diese für die Nutzer des Link setzenden Angebots als Verlinkung klar erkenntlich ist und die Art der Einbettung nicht darüber täuscht, dass das ZQP keine Verantwortung für die Inhalte des Link setzenden Angebots trägt, diese nicht unterstützt und auch nicht bewirbt. Das ZQP ist generell für die Inhalte auf Angeboten Dritter, die auf das ZQP verweisen, nicht verantwortlich und übernimmt daher auch für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit keine Gewähr.