Rechte pflegebedürftiger Menschen

Pflegebedürftige Menschen haben selbstverständlich dieselben Rechte wie allen anderen Menschen. Sie dürfen aufgrund des Pflegebedarfs nicht benachteiligt werden. Die Rechte müssen so gut wie möglich geschützt werden.

Welche Rechte haben pflegebedürftige Menschen?

Pflegebedürftige Menschen haben unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung, Respekt, Privatheit, Teilhabe, Freiheit und Sicherheit sowie auf eine fachgerechte Pflege und Behandlung. Diese Rechte sind unter anderem im Grundgesetz und den Sozialgesetzbüchern festgelegt. Auch in internationalen und europäischen Rechtstexten sind die Rechte erwähnt und teilweise bindend verankert. Dazu zählen vor allem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Europäische Sozialcharta und die Charta der Rechte der EU.

Die Umsetzung der Rechte pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen, ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben in Deutschland. Daher wurden ihre Rechte – und damit auch ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher – in den letzten Jahren nach und nach gestärkt und Ansprüche ausgeweitet. Dies betrifft beispielsweise den Anspruch auf Beratung, Teilhabe, Mitwirkung im Pflegeheim sowie Beschwerde- und Vertragsrechte gegenüber Pflegeanbietern.

Pflege-Charta

Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Darin wird konkret erläutert, wie sich die Rechte im Alltag widerspiegeln sollen. Dies soll dazu beitragen, ihre Situation zu verbessern und ihre Position im Gesundheitssystem zu stärken.

So kann die Pflege-Charta etwa bei der Beratung zur Pflege eingesetzt werden, um über Rechte aufzuklären und diese nötigenfalls besser einfordern zu können.

Zudem dient die Pflege-Charta als Leitfaden für eine gute, würdevolle Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie kann als Grundlage und Bezugsrahmen herangezogen werden, um die Versorgung zu beurteilen und sie besser zu gestalten, zum Beispiel die Pflegequalität.

Zur Umsetzung der Pflege-Charta und darin formulierten Rechte in der professionellen Pflegepraxis kann das ZQP-Arbeits- und Schulungsmaterial für die professionelle Pflege genutzt werden.

Die 8 Artikel der Pflege-Charta

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6: Wertschätzung, Kommunikation und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Die Pflege-Charta wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Praxis und Wissenschaft erarbeitet und 2006 veröffentlicht. Herausgeber sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). 2016 wurde die Pflege-Charta aktualisiert und sprachlich vereinfacht. Dies erfolgte im Rahmen eines Projekts, das anlässlich 10 Jahren Pflege-Charta vom BMBFSFJ gefördert und vom ZQP mit Beteiligung verschiedener relevanter Akteure durchgeführt wurde.

Die Broschüre zur Pflege-Charta finden Sie beim BMBFSFJ.

Publikationen

Igl, G., & Sulmann, D. (2017). 10 Jahre Pflege-Charta: Zeit, Bilanz zu ziehen. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 50(4), 287-293. https://doi.org/10.1007/s00391-017-1246-y

Material zum Thema

Der ZQP-Kurzratgeber gibt einen Überblick zu Rechten pflegebedürftiger Menschen.

Titelseite der Broschüre „Rechte pflegebedürftiger Menschen“

Ratgeber

Rechte pflegebedürftiger Menschen

Der ZQP-Report bietet Fachbeiträge zum Thema Rechte pflegebedürftiger Menschen.

Titelseite der Broschüre „Rechte pflegebedürftiger Menschen“

Report

Rechte pflegebedürftiger Menschen

Was gilt, wenn Rechte an Grenzen stoßen?

Es gibt Situationen, in denen manche Rechte aufgrund praktischer Umstände nicht immer vollständig umgesetzt werden können. So wird beispielsweise die Privatsphäre durch den Hilfebedarf bei der Körperpflege eingeschränkt.

Die eigenen Rechte haben ihre Grenzen außerdem dort, wo die Rechte anderer berührt oder verletzt werden. Zum Beispiel, wenn das eigene Verhalten die Privatsphäre, die Ruhe oder die Sicherheit anderer Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen würden. Zudem kann es – wie überall, wo Menschen zusammentreffen – zu Konflikten oder gar Gewalt kommen.

Dabei gilt: Einschränkungen sind so gering wie möglich zu halten. Bei Konflikten zwischen unterschiedlichen Interessen, Bedürfnissen, Werten, Rechten und Ansprüchen ist das Vorgehen individuell abzustimmen. Dabei sollten nach Möglichkeit alle Beteiligten einbezogen werden. Das schließt auch Konflikte zwischen dem Selbststimmungsrecht pflegebedürftiger Menschen und den Fürsorgepflichten Pflegender ein. Ein Beispiel hierfür ist der Umgang damit, wenn pflegebedürftige Menschen Hilfe ablehnen. Letztlich ist dann der Wille der pflegebedürftigen Person entscheidend. Wenn sich jemand nicht mitteilen kann, gelten schriftliche Verfügungen oder der mutmaßliche Wille.

An wen kann man sich bei Problemen wenden?

Pflegebedürftige Menschen können ihre Rechte oftmals nicht selbst durchsetzen. Sie sind in einer besonders verletzlichen Situation. Daher sind die an der Versorgung beteiligten Personen und die verantwortlichen Institutionen gefragt, sich aktiv für den Schutz ihrer Rechte einzusetzen. Darüber hinaus gibt es verschiedene spezialisierte Stellen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen helfen, Rechte wahrzunehmen.

Dazu gehören unter anderem örtliche Aufsichtsbehörden und Beschwerdestellen, der BIVA-Pflegeschutzbund und die Verbraucherzentralen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Angebotsseite Probleme in der Pflege.

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026 Nächste vollständige Überarbeitung: 29.07.2031