Auf dieser Seite lesen Sie eine Zusammenfassung des Einblicks "Gewalt verhindern". Den vollständigen Einblick können Sie kostenfrei herunterladen und bestellen.
Ältere pflegebedürftige Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt zu erfahren. Sie sind auf Pflegende angewiesen und können sich oft schlecht wehren. Viele können nicht von Vorfällen berichten. Besonders gefährdet sind Menschen mit Demenz. Manches krankheitsbedingte Verhalten von Menschen mit Demenz fordert Pflegende stark heraus. Dann kann es zu spontanen aggressiven Reaktionen und Gewalthandlungen kommen. In Pflegeeinrichtungen ist zudem aggressives Verhalten zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern nicht selten.
Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor. Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen bedeutet: Durch eine Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion wird ihnen Schaden oder Leid zugefügt. Dies kann körperlich, psychisch oder finanziell sein.
Pflegebedürftige Menschen haben das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Wer Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet, muss etwas tun.
Wer Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet, muss etwas tun.
Achten Sie auf Anzeichen. Denn die pflegebedürftige Person berichtet vielleicht nicht von einem gewalttätigen Vorfall.
Sprechen Sie die pflegebedürftige Person auf Ihre Beobachtungen an – am besten allein. Versuchen Sie herauszufinden, was genau geschehen ist.
Bieten Sie an, zu helfen. Fragen Sie die pflegebedürftige Person, ob Sie jemanden informieren sollen, zum Beispiel Angehörige, einen Pfleger, eine rechtliche Betreuerin.
Machen Sie Notizen: Was haben Sie genau bemerkt? Wann? Wo? Das kann dabei helfen, Ihre Beobachtungen zu melden.
Sprechen Sie die Person an, die sich problematisch verhalten hat – möglichst sachlich und unter vier Augen. Machen Sie deutlich, dass sich das nicht wiederholen darf.
Berichten Sie Ihre Beobachtungen zeitnah der Leitung der Einrichtung oder des Pflegedienstes. Wenn Sie keine angemessene Reaktion feststellen, wenden Sie sich an den Träger der Organisation oder die Geschäftsleitung.
Regen Sie an, dass Verletzungen ärztlich untersucht und genau dokumentiert werden. Rechtsmedizinische Untersuchungsstellen sind darauf spezialisiert.
Informieren Sie zuständige Stellen. Das ist auch anonym und telefonisch möglich. Diese Stellen müssen reagieren: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst), örtliche Heimaufsicht, kommunale Beschwerdestelle (nicht überall). Adressen können Sie bei Bürgerämtern, Krankenkassen und Krankenversicherungen erfragen.
Holen Sie Rat zum weiteren Vorgehen bei einer Beschwerdestelle, einer Pflegeberatungsstelle oder bei einem Krisentelefon ein.
Zögern Sie nicht, sich an die Polizei zu wenden, wenn eine Person körperlich verletzt oder gefährlich vernachlässigt wurde. Die Polizei ist über die bundesweite Notruf- Nummer 112 erreichbar.
Umfassende und leicht verständliche Informationen zum Thema Gewalt in der Pflege, Tipps zur Vorbeugung von Gewalt und Kontaktdaten von Krisentelefonen bietet das kostenlose ZQP-Internetportal: www.pflege-gewalt.de
Der ZQP-Ratgeber Gewalt vorbeugen gibt Informationen und Tipps dazu, wie pflegende Angehörige mit Konflikten im Pflegealltag umgehen können. Er ist kostenlos als PDF-Datei und gedruckte Ausgabe verfügbar.
Zur Kontaktaufnahme schreiben Sie eine E-Mail an: simon.eggert@zqp.de
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