Rechte pflegebedürftiger Menschen

Pflegebedürftige Menschen haben selbstverständlich dieselben Rechte wie allen anderen Menschen. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, Respekt, Privatheit, Freiheit und Sicherheit sowie auf eine gute, würdevolle Pflege. Diese Rechte müssen so gut wie möglich geschützt werden. Staat und Gesellschaft sowie alle an der Versorgung beteiligten Personen und Institutionen tragen dafür eine besondere Verantwortung.

Welche Rechte haben pflegebedürftige Menschen?

Die Rechte pflegebedürftiger Menschen ergeben sich aus einer Reihe von Gesetzen, etwa dem Grundgesetz oder den Sozialgesetzbüchern. Auch in internationalen und europäischen Rechtstexten werden die Rechte erwähnt. Dazu zählen vor allem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Europäische Sozialcharta und die Charta der Rechte der EU.

In der deutschen Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta) werden die Rechte pflegebedürftiger Menschen zusammengefasst dargestellt und konkret beschrieben.

Pflege-Charta

Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Darin wird verständlich und konkret erläutert, wie sich die Rechte im Alltag pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen. Hiermit sollen die Situation pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position im Gesundheitssystem gestärkt werden.

Erarbeitet wurde die Pflege-Charta von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Praxis und Wissenschaft. Herausgegeben wird sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Die Rechte beziehen sich unter anderem auf Selbstbestimmung, Freiheit, Sicherheit, Privatheit, Teilhabe, Respekt sowie eine fachgerechte Pflege, die an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet ist.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die Pflege-Charta dient als Leitfaden für eine gute, würdevolle, gewaltfreie Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Daher kann sie auch genutzt werden, um die Versorgung zu beurteilen, über Rechte aufzuklären und sie nötigenfalls einzufordern.

Die Pflege-Charta informiert über die Rechte pflegebedürftiger Menschen. Sie dient als Leitfaden für eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die Situation pflegebedürftiger Menschen und ihre Position sollen damit gestärkt werden.

Zudem kann die Pflege-Charta als Grundlage für das Qualitätsmanagement von Pflegeanbietern sowie im Rahmen pflegefachlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung eingesetzt werden.

Um die Umsetzung der Pflege-Charta und darin formulierten Rechte in der Pflegepraxis weiter zu verankern, stellt das ZQP Arbeitsmaterial für die professionelle Pflege zur Verfügung.

Die 8 Artikel der Pflege-Charta

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6: Wertschätzung, Kommunikation und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Weitere Informationen zur Pflege-Charta bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): www.pflege-charta.de.

Material zum Thema

Der ZQP-Kurzratgeber Rechte pflegebedürftiger Menschen fasst zusammen, was eine gute, würdevolle Pflege ausmacht und informiert über 10 wichtige Rechte pflegebedürftiger Menschen. Zudem wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten es gibt, sich über die Pflege zu beschweren.

Titelseite der Broschüre „10 Rechte pflegebedürftiger Menschen“

Einblick

10 Rechte pflegebedürftiger Menschen

Wo haben die Rechte ihre Grenzen?

Im Pflegealltag können die Rechte pflegebedürftiger Menschen nicht immer vollständig gewährleistet werden. Zum Beispiel kann der eigene Hilfebedarf die Privat- und Intimsphäre einschränken. und die praktischen Gegebenheiten im Umfeld die Rechte einschränken. Die Rechte haben ihre Grenzen, wo die Rechte anderer berührt oder verletzt werden.

Zudem kann es zu Konflikten zwischen dem Selbststimmungsrecht pflegebedürftiger Menschen und den Fürsorgepflichten Pflegender kommen, etwa bei der Ernährung. Dann ist es wichtig, genau abzuwägen, um die Rechte pflegebedürftiger Menschen bestmöglich zu gewährleisten. Denn: Entscheidend ist der Wille der pflegebedürftigen Person. Es darf bei der Pflege nicht zu Bevormundung oder Zwang kommen. Wenn pflegebedürftige Menschen sich nicht mitteilen können, gelten schriftliche Verfügungen oder ihr mutmaßlicher Wille. Dafür sollten alle an der Pflege beteiligten Personen sorgen.

Wie wurden die Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt?

Die Umsetzung der Rechte pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen, ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben in Deutschland. Daher wurden die Rechte pflegebedürftiger Menschen – und damit auch ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher – in den letzten Jahren nach und nach gestärkt und ihre Ansprüche ausgeweitet. Dies betrifft beispielsweise den Anspruch auf Beratung, Teilhabe, Mitwirkung im Pflegeheim, die Prüfung und Darstellung der Pflegequalität sowie die Beschwerde- und Vertragsrechte gegenüber Pflegeanbietern. Auch hat die Pflege-Charta in verschiedenen Bereichen der Pflege praktische Relevanz erlangt, ist in Gesetze eingegangen.

ZQP-Report Rechte pflegebedürftiger Menschen

Weitere Informationen bietet der ZQP-Report Rechte pflegebedürftiger Menschen. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme aus Wissenschaft und Praxis zu Rechten pflegebedürftiger Menschen. In Fachbeiträgen und Experteninterviews werden Entwicklungen aufgezeigt und diskutiert. Daneben werden Praxishilfen sowie Initiativen vorgestellt, die sich den Rechten pflegebedürftiger Menschen widmen und Impulse zur Umsetzung geben können. Des Weiteren sind Ergebnisse einer ZQP-Befragung zur Pflege-Charta dargestellt. Die Erstellung des Reports wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert (BMFSFJ).

Titelseite der Broschüre „Rechte pflegebedürftiger Menschen“

Report

Rechte pflegebedürftiger Menschen

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2022 Nächste Aktualisierung: 15.04.2027