Pflegequalität

Jeder Mensch hat Anspruch auf gute Pflege. Grundwerte guter Pflege sind Menschlichkeit, Fürsprache und Respekt sowie Achtung des Selbstbestimmungsrechts und der Privatheit. Eine Grundvoraussetzung guter Pflegequalität ist die Pflegesicherheit. Ziele guter Pflege sind Wohlbefinden, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Gesundheitsförderung bei pflegebedürftigen Menschen. Das gilt unabhängig vom Alter, vom Ausmaß des Pflegebedarfs sowie von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) will mit seiner Arbeit zu guter Pflegequalität beitragen. Lesen Sie im Folgenden welches Qualitätsverständnis das ZQP hat. Mehr zur Arbeit des ZQP erfahren Sie im Bereich Über Uns.

Welches Qualitätsverständnis hat das ZQP?

Ein allgemeingültiges Verständnis von Pflegequalität gibt es nicht. Vielmehr gibt es viele Sichtweisen und Antworten auf die Frage, was Pflegequalität ist – und ebenso vielfältige Definitionen. Fachlicher Konsens ist, dass Pflegequalität kein statischer Wert sein kann, sondern eine Komposition aus subjektiven und objektiven Faktoren darstellt.

Pflegequalität ergibt sich aus …

  • den Bedarfen der pflegebedürftigen Person, das heißt den objektiv notwendigen Maßnahmen
  • ihren Bedürfnissen, mit individuellen Wünschen und Ansprüchen
  • den Pflegezielen und daraus resultierenden Maßnahmen aus pflegefachlicher Sicht sowie
  • der tatsächlich erbrachten Pflege.

Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person sind maßgeblich

Die professionelle Pflege muss an den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ausgerichtet sein. Diese werden wiederum durch verschiedene Faktoren beeinflusst, zum Beispiel durch den Gesundheitszustand und das Gesundheitswissen, durch eigene Werte und das soziale Umfeld sowie die finanziellen Mittel. Die professionelle Pflege muss dabei dem aktuellen Stand des Fachwissens entsprechen und auf Grundlage professionell entwickelter Qualitätsinstrumente wie Expertenstandards, Leitlinien oder Rahmenempfehlungen erfolgen. Die Qualität der Pflege steht dabei im unmittelbaren Zusammenhang mit den fachlichen und personalen Kompetenzen der Pflegenden. Zudem haben die Bedingungen, unter denen die Pflege stattfindet, Einfluss auf die Pflegequalität, zum Beispiel Zeit und Ausstattung mit Arbeitsmitteln. Diese Qualitätsaspekte sind objektiv nachvollziehbar und zum Teil auch messbar.

Verschiedene Einflüsse und Perspektiven prägen die Pflegequalität

Die Qualität der Pflege entsteht in einem komplexen Beziehungs- und Leistungsgeflecht und ist von verschiedenen Einflüssen und Perspektiven geprägt. Oftmals findet die Pflege in einem Versorgungsmix mit unterschiedlichen Akteuren statt: Neben Angehörigen und anderen nahestehenden Bezugspersonen zählen dazu Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte sowie weitere gesundheitsbezogene Dienstleister, etwa Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder ehrenamtlich Helfende. Auch Kranken‐ und Pflegekassen sowie Behörden nehmen im Versorgungsprozess eine wichtige Rolle ein. Dabei kann es vorkommen, dass die Sichtweisen und Ziele der Beteiligten voneinander abweichen.

Um eine gute Pflegequalität zu erzielen, ist zum einen die Verständigung zwischen der pflegebedürftigen Person und den Pflegenden über das, was im persönlichen Fall bedeutsam ist und wie dies erreicht werden kann, entscheidend. Zum anderen ist hierfür ein koordinierter und respektvoller Austausch der an der Pflege beteiligten Akteure wesentlich. Denn es gilt, unterschiedliche Ziele, Aufgaben, Kompetenzen sowie praktische Möglichkeiten so miteinander zu vereinbaren, dass den Bedarfen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person möglichst gut entsprochen wird.

Was sind Merkmale guter professioneller Pflege?

Die Qualität der Pflege ergibt sich aus vielfältigen Faktoren und hängt vom Blickwinkel ab. Pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegende, Ärztinnen oder Ärzte setzen eventuell unterschiedliche Prioritäten und schätzen die Pflegequalität vielleicht unterschiedlich ein. Aber: Es gibt grundsätzliche Merkmale guter Pflege. Das heißt zum Beispiel:

Die Pflege ist fachgerecht.
Die Pflegenden sind für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert und verfügen über das notwendige aktuelle Fachwissen. Sie führen die Pflege fachlich korrekt durch und halten betriebsinterne Verfahrensregeln ein.

Die Selbstbestimmung wird beachtet.
Die Pflege richtet sich nach dem Willen und den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Diese bestimmt selbst über die Pflege und den Tagesablauf. Wenn die Person ihren Willen nicht äußern kann, gelten schriftliche Verfügungen oder der mutmaßliche Wille.

Die Pflege ist nachvollziehbar.
Die Pflegenden informieren verständlich und ausführlich über Möglichkeiten, Risiken und Alternativen von Pflegemaßnahmen. Sie erklären, was sie tun wollen, hören zu und gehen auf Fragen ein. Kritik wird offen angenommen und es wird gemeinsam eine Lösung gesucht. Maßnahmen und gesundheitliche Veränderungen werden verlässlich dokumentiert.

Die Pflege ist zielgerichtet.
Die Pflegenden stimmen gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen alle Maßnahmen und Ziele ab. Sie erstellen eine schriftliche Pflegeplanung. Regelmäßig wird geprüft, ob die geplanten Ziele erreicht werden oder die Pflege verändert werden muss.

Die Selbstständigkeit wird gefördert.
Die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person werden gefördert und damit ihre Selbstständigkeit unterstützt, etwa beim Waschen oder Essen. Das gilt ebenfalls, wenn die Pflege dadurch länger dauert. Die Pflegenden helfen hierfür auch, geeignete Hilfsmittel zu beschaffen und richtig zu verwenden.

Die Pflege ist gesundheitsfördernd und präventiv.
Die Gesundheit der pflegebedürftigen Person wird gestärkt und geschützt. Die Pflegenden informieren etwa über gesundheitsfördernde Angebote zur Bewegung, zu geistigem Training oder sozialen Aktivitäten. Gesundheitlichen Problemen wird bestmöglich vorgebeugt.

Sicherheit und Schutz werden gewahrt.
Die pflegebedürftige Person wird bestmöglich vor Gefahren für Leib und Seele geschützt. Das betrifft beispielsweise Gefahren durch falsche Medikation, schlechte Hygiene, Vernachlässigung und andere Formen von Gewalt. Freiheitsentziehende Maßnahmen werden vermieden.

Die Pflege ist verlässlich.
Die vereinbarte pflegerische Unterstützung wird jederzeit gewährleistet. Dafür stimmen sich alle an der Pflege Beteiligten darüber ab, wer wann und wie welche Aufgaben übernimmt. Die Pflegenden kommunizieren aktiv mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Falls nötig werden weitere Fachexpertinnen und Fachexperten einbezogen. Bei Krankenhausaufenthalten werden alle notwendigen Informationen weitergegeben.

Die Pflegenden handeln respektvoll.
Die pflegebedürftige Person wird geduldig, respektvoll und zugewandt unterstützt. Die Pflegenden achten die Intimsphäre und Schamgrenzen. Kulturelle, weltanschauliche oder religiöse Werte und Bräuche werden so weit wie möglich berücksichtigt.

Die Privatsphäre wird respektiert.
Die Pflegenden achten die Privatsphäre der pflegebedürftigen Person. Sie gehen sorgsam mit persönlichen Dingen um. Alle Informationen werden diskret behandelt und nur an andere weitergegeben, wenn die pflegebedürftige Person einverstanden ist.

Angehörige werden unterstützt.
Die Pflegenden leiten Angehörige auf Wunsch an, damit sie pflegerische Maßnahmen übernehmen können. Vorausgesetzt die pflegebedürftige Person ist damit einverstanden. Die Angehörigen erhalten zudem Informationen über entlastende Angebote.

Was sind Grundlagen guter professioneller Pflege?

Das Verständnis von Pflegequalität basiert auf verschiedenen ethischen, pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen sowie rechtlichen Grundlagen.

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta) erläutert die Rechte pflegebedürftiger Menschen im Einzelnen. So etwa das Recht auf Selbstbestimmung, Sicherheit und Respekt. Sie beschreibt Faktoren von Pflegequalität und dient als Leitfaden für die Umsetzung guter Pflege. Herausgeber sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Das ZQP hat in Kooperation mit dem BMFSFJ ein multimediales Informations- und Schulungspaket zur Pflege-Charta erstellt. Alle Materialien sind frei zugänglich.

Der internationale Ethikkodex des International Council of Nurses (ICN) richtet sich an professionell Pflegende. Darin wird unter anderem erläutert, nach welchen Werten sie für eine gute Pflegequalität handeln sollen. Das betrifft zum Beispiel das Verhalten gegenüber pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. In Deutschland wird der ICN-Ethikkodex vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) verbreitet.

In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es Berufsordnungen für professionell Pflegende. Sie regeln die Berufsausübung und beschreiben unter anderem Grundsätze, Aufgaben, Rechte und Pflichten der professionell Pflegenden, die auch die Pflegequalität betreffen.

Theorien, Modelle und Konzepte der professionellen Pflege stellen pflegewissenschaftliche Grundlagen für das jeweilige Pflegeverständnis dar. Aus ihnen leitet sich wiederum das pflegefachliche Qualitätsverständnis ab. Pflegetheorien beschreiben das Grundverständnis der Eigenschaften und Aufgaben von professioneller Pflege. Pflegemodelle werden aus Pflegetheorien abgeleitet und beschreiben das jeweilige Pflegeverständnis, sie definieren Aufgaben und Ziele der Pflege. Pflegekonzepte sind aufgeschlüsselte Theorien oder Modelle, die konkrete Anforderungen und Anleitungen für die Praxis umfassen.

Leitlinien und Standards bündeln aktuelles Fachwissen. Sie dienen professionell Pflegenden als Richtschnur, um eine möglichst hohe Pflegequalität aus fachlicher Sicht zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Zu einzelnen Themen werden auch von Fachgesellschaften Leitlinien erarbeitet.

Das ZQP bietet eine frei zugängliche Übersicht zu deutsch- und englischsprachigen pflegerelevanten Leitlinien und Standards.

Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen zur Pflegequalität sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) enthält umfangreiche Regelungen zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Auch Maßstäbe zur Qualitätssicherung und zum Schutz pflegebedürftiger Menschen sind darin festgelegt. Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) umfasst alle Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese betreffen teilweise auch die Pflegequalität. Zum Beispiel ist festgelegt, dass die medizinisch-pflegerischen Leistungen dem aktuellen Wissensstand entsprechen müssen.

Die Heimgesetze der Länder regeln den Betrieb von Pflegeheimen. Dazu gehören auch verschiedene Aspekte der Pflegequalität. Die Heimgesetze der Länder sind unterschiedlich ausgestaltet und haben verschiedene Bezeichnungen. Eine Übersicht zu den Heimgesetzen der Länder bietet der BIVA-Pflegeschutzbund.

Wie wird die Pflegequalität geprüft und dargestellt?

Damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einschätzen können, ob die professionelle Pflege angemessen ist und was sie erwarten können, soll die Qualität verlässlich geprüft und bewertet sowie verständlich dargestellt werden.

In Deutschland gibt es verpflichtende Maßnahmen zur Sicherung und Kontrolle der Pflegequalität. Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen über ein internes Qualitätsmanagement verfügen, welches für die Umsetzung solcher Maßnahmen sorgt. Dazu zählen beispielsweise die systematische Pflegedokumentation, regelmäßige Pflegeaudits und Fortbildungen.

Die Überprüfung der Pflegequalität erfolgt zum einen durch das interne Qualitätsmanagement der Pflegedienste und -einrichtungen selbst und zum anderen durch externe Stellen.

Für stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es konkrete verpflichtende Vorgaben zur internen Datenerfassung: Sie erfassen halbjährlich Daten über die Pflegequalität, etwa zur Mobilität, zur Ernährung der Bewohnerinnen und Bewohner oder zum Auftreten von Druckgeschwüren. Es werden zehn Indikatoren aus drei Qualitätsbereichen erhoben: 1. Erhalt und Förderung von Selbstständigkeit, 2. Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen sowie 3. Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen. Diese Daten werden anschließend an eine Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt. Dort werden sie auf Vollständigkeit, Fehler und statistische Plausibilität geprüft sowie hinsichtlich der Ergebnisse ausgewertet. Die DAS setzt die Ergebnisse jeder Einrichtung in Bezug zu den Daten aller stationärer Pflegeeinrichtungen bundesweit.

Für die ambulante Pflege bestehen entsprechende Vorgaben zur internen Datenerfassung noch nicht. Wissenschaftsbasierte Instrumente und Verfahren wurden aber bereits entwickelt und in einem Pilotversuch auf Praktikabilität und Zuverlässigkeit getestet. Folgend ist geplant, Anpassungen vorzunehmen und eine erneute Pilotierung durchzuführen. Wenn die finalen Instrumente und Verfahren vorliegen, werden unter anderem die Vereinbarungen zur Qualitätsdarstellung und die Richtlinien über die Durchführung der Qualitätsprüfungen beschlossen beziehungsweise umgesetzt.

Die externen Prüfungen werden vom Medizinischen Dienst (MD) und dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (Careproof) auf Basis bundesweit verbindlicher Richtlinien durchgeführt. Diese sind frei zugänglich. Die Prüfungen finden regelmäßig statt: Pflegedienste werden einmal jährlich kontrolliert, stationäre Pflegeeinrichtungen mit guten Ergebnissen alle zwei Jahre, ansonsten ebenfalls einmal jährlich. Zudem sind Prüfungen aus gegebenem Anlass möglich, zum Beispiel nach einer Beschwerde. Bei den Regelprüfungen werden Strukturen und Prozesse in den Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen angesehen. Geprüft werden zum Beispiel die Personalausstattung und der Aus‐, Fort‐ und Weiterbildungsstand, die Pflegekonzepte, die Pflegedokumentation, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit sowie der pflegerische und gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Menschen. Zudem werden diese befragt. In vollstationären Pflegeeinrichtungen werden auch die intern erhobenen Daten über die Qualitätsindikatoren herangezogen. Darüber hinaus werden Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen von örtlichen Behörden auf die Einhaltung von Landesgesetzen zur Pflege- und Betreuungsqualität geprüft.

Qualitätsberichte
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten werden in Qualitätsberichten veröffentlicht. Diese erscheinen in der Regel alle drei Jahre. Sie können in den jeweiligen Einrichtungen und Diensten, in Pflegeberatungsstellen oder auch im Internet kostenfrei eingesehen werden. Die Informationen werden auch auf den Internetseiten von Kranken- und Pflegekassen oder über Onlineangebote des Verbands der Privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Zum Beispiel: AOK Pflegenavigator, Vdek-Pflegelotse und pflegeberatung.de.

Die Form der Qualitätsberichte ist derzeit noch nicht einheitlich. Das liegt daran, dass es für stationäre Pflegeeinrichtungen seit 2019 eine neue Prüf- und Darstellungssystematik gibt, aber noch nicht alle Organisationen damit geprüft wurden. Zudem bestehen für Pflegedienste noch keine veränderten Regelungen für die Prüfung und Qualitätsdarstellung. Daher gibt es derzeit einerseits Qualitätsberichte, die das Ergebnis nach den vormals gültigen Vorgaben in Form von sogenannten Pflegenoten ausweisen. Und andererseits gibt es Qualitätsberichte, die die seit 2019 geltende Form eines Punktesystems wiedergeben.

Qualitätssiegel und Zertifikate
Es gibt zudem verschiedene Qualitätssiegel und Zertifikate, mit denen sich Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste die Umsetzung von bestimmten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, wie Anforderungen an die Hygiene, das Medikamenten- oder das Fehlermanagement, bescheinigen lassen können. Die Siegel und Zertifikate sind jedoch nicht vergleichbar, da Prüfverfahren und konkrete Prüfinhalte unterschiedlich und nicht immer transparent sind. Wissenschaftlich gesicherte und verlässliche Aussagen über die Qualität der Pflegeleistungen und -angebote können anhand dessen nicht getroffen werden.

Übersicht

Weitere Beiträge des ZQP zum Thema Pflegequalität

Die Qualität in der Pflege zu stärken, ist ein Arbeitsschwerpunkt des ZQP. Das ZQP hat in den vergangenen Jahren verschiedene Beiträge zum Thema vorgelegt. Dazu gehören Forschungsergebnisse, Arbeits- und Schulungsmaterialien für die professionelle Pflege sowie Informationsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in möglichst einfacher Sprache.

Angebote und Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Angebote und Projekte zum Themenbereich Pflegequalität.

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Zuletzt aktualisiert: 30.06.2023 Nächste Aktualisierung: 30.06.2028